Sachverhalt:
Über ein wasserbaurechtliches Verfahren beim Landkreis Wolfenbüttel wird der Rückbau der Wehranlage und damit verbunden die Errichtung einer Sohlgleite im Okerverlauf geplant.
Am wasserbaurechtlichen Verfahren wird die Gemeinde Ohrum beteiligt.
Eine Stellungnahme zu den Planungsvorgaben kann ohne fachliche Beratung nicht erfolgen.
Die Auswirkungen der geplanten Vorhaben sind verwaltungsseitig nicht abschätzbar.
In einem Gesprächstermin vor Ort mit dem Fachbüro Ing.-Büro Pabsch und Partner GmbH, Hildesheim, wurden bereits erste Bedenken (Prüfung und Ergänzung der hydraulischen Berechnungen) zum vorliegenden und in einer sog. Antragskonferenz vorgestellten Planungsentwurf zum o. g. Vorhaben geäußert.
Das wasserbaurechtliche Verfahren ist bislang noch nicht eröffnet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Das Fachbüro Ing.-Büro Pabsch und Partner GmbH,
Hildesheim, wird mit der Beratung der Gemeinde Ohrum im Zusammenhang mit dem
wasserbaurechtlichen Verfahren zum Rückbau der Wehranlage und zur Errichtung
einer Sohlgleite in der Oker zum Angebotspreis in Höhe von € 6.622,35
(vorläufiges Honorar) beauftragt.
·
Auf eine Ausschreibung der Beratungsleistungen wird
verzichtet.
·
Der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung wird
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
55210.443100 55210.743100
Mittel stehen zur Verfügung: nein -Mittel werden im Nachtragshaushalt veranschlagt-
Gesamtausgaben: rd. 7.000 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: