Sachverhalt:
Die Samtgemeinde
Oderwald ist an der Wolfenbütteler Land Tourismus und Warnetalbahn GmbH wie
folgt beteiligt:
Stammkapital: 128.000
Beteiligungsquoten der Gesellschafter:
Landkreis Wolfenbüttel 25.600 (20 %)
Stadt Salzgitter 25.600 (20 %)
Samtgemeinde Schladen 12.800 (10 %)
Samtgemeinde Oderwald 12.800 (10 %)
Dampflok-Gemeinschaft 41096 e. V. 25.600 (20 %)
Tourismusverband Wolfenbütteler Land e. V. 25.600 (20 %)
Nach jahrelangen Fehlbeträgen
(zuletzt 7.781,65 € im Jahr 2011) ist es der Wolfenbütteler Land Tourismus und
Warnetalbahn GmbH (nachfolgend: „Warnetalbahn“) endlich gelungen, im Jahr 2012
einen voraussichtlichen Überschuss ca. 13.500 € zu erzielen.
Dem gegenüber steht allerdings die Forderung des Bundeseisenbahnverwaltungsamtes nach einem großflächigen Schwellenaustausch als Voraussetzung für den Weiterbetrieb der Teilstrecke von Groß Mahner nach Werlaburgdorf. Diese Maßnahme dürfte im nächsten Jahr voraussichtlich Kosten in fast entsprechender Höhe zur Folge haben.
Im vergangenen Jahr 2012 hat sich zudem herausgestellt, dass die Warnetalbahn aufgrund der überwiegend öffentlich-rechtlichen, hauptsächlich kommunal geprägten Gesellschafterstruktur -Stadt Salzgitter, Landkreis Wolfenbüttel, Tourismusverband Wolfenbütteleler Land e.V. und Dampflok-Gemeinschaft 41096 e.V. (nachfolgend: „Dampflok-Gemeinschaft“) mit jeweils 20 %, Samtgemeinden Schladen und Oderwald mit jeweils 10 % Gesellschaftsanteilen - gezwungen war, etliche Anfragen nach einer Nutzung der Gleisanlagen aufgrund Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der dazu ergangenen Rechtsprechung abzulehnen; denn nach dem sog. Subsidiaritätsprinzip ist es der öffentlichen Hand verwehrt, Leistungen anzubieten, die von privatrechtlichen Anbietern ebenfalls angeboten werden. Dabei ist das private Streckenangebot in der gesamten Bundesrepublik zu berücksichtigen.
Aufgrund aktueller Anfragen kann nach Aussage des Geschäftsführers allerdings davon ausgegangen werden, dass ein Gesellschafterwechsel zu einer dauernden Stabilisierung der Geschäftslage führt und zukünftig größere Erträge als die voraussichtlichen 28.245 € im Jahr 2012 erzielt werden können. Dies entspricht dem Wunsch aller Gesellschafter, zumindest die Teilstrecke Groß-Mahner bis Werlaburgdorf zu befahren und damit dauerhaft für touristische Zwecke zu nutzen.
Die Gesellschafterversammlung der Warnetalbahn hat daher in ihrer Gesellschafterversammlung am 18.12.2012 vorbehaltlich der Zustimmung aller Gremien und der Aufsichtsbehörde beschlossen, dem Mitgesellschafter Dampflok-Gemeinschaft die kurzfristige Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stadt Salzgitter, des Landkreises Wolfenbüttel, der Samtgemeinden Schladen und Oderwald und dem Tourismusverband zum symbolischen Preis von 1,00 € je Gesellschafter (Kaufpreis insgesamt: 5,00 €) anzubieten, um den Betrieb der Warnetalbahn dauerhaft zu sichern.
Diese Übertragung hätte zur Folge, dass die bisherigen, kommunalen Gesellschafter und der Tourismusverband von allen finanziellen und haftungsrechtlichen Risiken der Warnetalbahn GmbH bis auf den in dieser Beschlussvorlage erwähnten, einmaligen Zuschuss entlastet werden.
Ferner ist die Dampflok-Gemeinschaft durch eine Freistellung von den finanziellen Risiken zu entlasten, die sich aus der Übertragung der Gesellschafteranteile ergeben. Sollte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (nachfolgend: „Wirtschaftsministerium“) wider Erwarten aufgrund des Gesellschafterwechsels aus dem unbefristeten Zuwendungsbescheid Az.: 43-57.25. vom 11.06.1990 Rückzahlungsansprüche in Höhe von ca. 25.000 € geltend machen, ist dieser Rückzahlungsanspruch der Dampflok-Gemeinschaft zu erstatten, da er Folge der Übertragung der Gesellschafteranteile auf die Dampflok-Gemeinschaft ist.
Sollte die Dampflok-Gemeinschaft als neuer Alleingesellschafter vom Wirtschaftsministerium nicht auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden und das Wirtschaftsministerium die Nicht-Inanspruchnahme verbindlich bestätigen, ist der Dampflok-Gemeinschaft von allen ehemaligen Gesellschaftern zusammen ein einmaliger Zuschuss von insgesamt 25.000 € zu gewähren. Dieser Betrag entspricht der dann ersparten Freistellungssumme. Außerdem hätte die Dampflok-Gemeinschaft kein Problem, den Betrieb der Warnetalbahn dauerhaft gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen, da hierfür eine Prognose der nächsten 5 Jahre ausreichend ist.
Die Finanzierung der Freistellungssumme bzw. des Zuschussbetrages richtet sich für die einzelnen Gesellschafter nach der Höhe der jeweils gehaltenen Gesellschaftsanteile. Dies bedeutet für die Samtgemeinde Oderwald konkret eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 € im Haushaltsjahr 2013.
Die Kosten der erforderlichen, notariellen Übertragung der Gesellschaftsanteile tragen allein die kommunalen Gesellschafter und der Tourismusverband, die darin übereinstimmen, dass die Übertragung aller Anteile in einem Vertrag zusammengefasst werden. Der Notar wird vom Landkreis Wolfenbüttel benannt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Samtgemeinderat stimmt
dem unter Gremienvorbehalt gefassten Beschluss der
Gesellschafterversammlung der Wolfenbütteler Land Tourismus und
Warnetalbahn GmbH am 18.12.2012 zu, den Gesellschafteranteil der
Samtgemeinde Oderwald in Höhe von 10 % = 12.800 € (zusammen mit allen
übrigen öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern) zum Preis 1,00 € (i. W.:
ein Euro) von an der Wolfenbütteler Land Tourismus und Warnetalbahn GmbH
zum 31.03.2013 auf die Dampflok-Gemeinschaft 41096 e.V. zu übertragen.
- Ferner stimmt der Samtgemeinderat dem unter Gremienvorbehalt gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlung die Wolfenbütteler Land Tourismus und Warnetalbahn GmbH am 18.12.2012 zu, den Dampflok-Gemeinschaft 41096 e.V. als neuen Allein-Gesellschafter von den finanziellen Risiken einer eventuellen Rückzahlungsverpflichtung aus dem Zuwendungsbescheid Az.: 43-57.25. des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 11.06.1990 freizustellen und – wenn das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr bestätigt, dass eine Übertragung der Gesellschafteranteile keine Rückzahlungsverpflichtung auslöst- der Dampflok-Gemeinschaft 41096 e.V. einmalig den anteiligen Betrag von 2.500 € zum Ausgleich aller weiteren finanziellen Risiken aus einer etwaigen Teilstrecken-Stilllegung zu zahlen, nachdem die Aufsichtsbehörde der Übertragung der Gesellschaftsanteile zugestimmt hat.
- Die Kosten der erforderlichen notariellen Übertragung der Gesellschaftsanteile tragen die kommunalen Gesellschafter und der Tourismusverband gemeinsam entsprechend der Höhe ihrer Gesellschaftsanteile.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: