Sachverhalt:
Zur Beschleunigung von
investiven Maßnahmen hatte die Landesregierung angesichts der Wirtschaftskrise
seit 2008 Wertgrenzen mit ergänzenden Regelungen für beschränkte
Ausschreibungen und freihändige Vergaben festgelegt, bis zu denen Bauaufträge
und Dienstleistungs- oder Lieferaufträge verfahrensvereinfacht bis zum
31.12.2012 vergeben werden dürfen.
Da
das Ziel, im Jahr 2013 eine gemeinsame verfahrensvereinfachende Vergaberegeln
unterhalb der Europaschwellen bei Bund und Ländern zu erreichen, nicht erfüllt
wurde, wird als Übergangslösung der Erlass zur „Festsetzung von Wertgrenzen
unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte“ um ein weiteres Jahr bis zum
31.12.2013 verlängert.
Die
Wertgrenzen sind weiterhin:
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB):
Beschränkte
Ausschreibungen: 1.000.000 EUR, Freihändige Vergaben: 75.000 EUR
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL):
Beschränkte
Ausschreibungen: 100.000 EUR, Freihändige Vergaben: 50.000 EUR
Die kommunalen
Gebietskörperschaften müssen die entsprechenden erhöhten Wertgrenzen auch für
sich selbst für rechtlich verpflichtend erklären. Der Nds. Städte- und
Gemeindebund hat eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.
Die von den
Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde Oderwald erlassene Dienstanweisung für
das öffentliche Auftragswesen vom 21.03.2012 enthält noch die bis zum
31.12.2012 gültigen Wertgrenzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde
Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die für die Vergabe von Aufträgen unterhalb
der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und
Dienstleistungsaufträge (VOL/A) in der Samtgemeinde Oderwald geltende
Dienstanweisung vom 21.03.2012 wird in Ziff. 3.1 und 3.2 entsprechend des
Bezugserlasses geändert.
·
Die Ziffern 11.1 und 11.2 erhalten folgende
Fassung:
11.1
Diese Dienstanweisung ist ab sofort
anzuwenden und gilt in Bezug auf die Ziffern 3.1 und 3.2 bis zum 31.12.2013.
11.2
Ab 01.01.2014 gilt die Dienstanweisung fort
unter Anwendung der Wertgrenzen, die in Ziffern 3.3 und 3.4 festgehalten sind.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: