Betreff
Bau eines Löschwasserbrunnens oder einer Löschwasserzisterne.
Vorlage
SG-IX/108/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald entscheidet gemäß § 25a Abs. 2 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000 Euro.

 

Die Samtgemeinde Oderwald bekommt für den Bau eines Löschwasserbrunnens oder einer Löschwasserzisterne in Cramme von der Öffentlichen Versicherung Braunschweig eine Beihilfe in Höhe von max. 2.200,00 € (20 % der Baukosten).

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der Beihilfe in Höhe von 2.200,00 € wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.