Sachverhalt:
Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellt die Gemeinde
alle 4 Jahre eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Für die Aufnahme in die
Liste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der
Gemeindevertreter erforderlich. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der
Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen
berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort
der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten.
In die Vorschlagsliste des Bezirks des Amtsgerichtes Wolfenbüttel sind
mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, als die erforderliche Zahl
der Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG.
Der Präsident des Landgerichts Braunschweig hat bestimmt, dass aus dem
Bezirk der Samtgemeinde Oderwald vier Personen in die aufzustellende
Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Da diese Zahl verdoppelt wird, sind insgesamt
acht Personen vorzuschlagen.
Mit Bekanntmachung vom 08.02.2013 wurde die Öffentlichkeit darüber
informiert, dass die Samtgemeinde Oderwald aufgefordert ist, eine
Vorschlagsliste für die Berufung von Schöffen aufzustellen. Hieraus haben sich
innerhalb der angegebenen Frist genügend Interessenten gemeldet, die alle in
der Vorschlagsliste berücksichtigt sind.
Die beigefügte Liste, welche nach dem Eingangsdatum der Bewerbungen
aufgestellt wurde, stellt lediglich einen Vorschlag dar, der selbstverständlich
noch ergänzt oder verändert werden kann.
Voraussetzung für die Wahl zum Schöffen ist, dass die Interessentin/der Interessent die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, nicht jünger als 25 und nicht älter als 70 Jahre ist und seit mindestens einem Jahr ihren/seinen Wohnsitz im Bereich der Samtgemeinde Oderwald hat.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt, gemäß § 34 GVG nicht wieder berufen werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
wird zugestimmt
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: