Betreff
3. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-IX/125/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Betriebsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.02.2013 dafür ausgesprochen, eine Gebührenanhebung im Bereich der Wasserversorgung durchzuführen. Die Höhe der Grundgebühr je Hausanschluss soll um 1,00 €/Monat angehoben werden. Die Höhe des Arbeitspreises von 2,10 €/m³ Frischwasser soll für die Jahre 2013 und 2014 unverändert bestehen bleiben.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 3. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: