Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2013.
Vorlage
SG-IX/130/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich insbesondere aus der Schadenfallsituation in der Turnhalle der Grundschule Börßum. Die dringend erforderlichen und unverzüglich eingeleiteten bzw. beauftragten Sanierungsleistungen müssen haushaltrechtlich veranschlagt werden. Die Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2013 wird gemäß
    § 115 NKomVG erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: