Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 wird
die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft
vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich
insbesondere aus der Schadenfallsituation in der Turnhalle der Grundschule
Börßum. Die dringend erforderlichen und unverzüglich eingeleiteten bzw.
beauftragten Sanierungsleistungen müssen haushaltrechtlich veranschlagt werden.
Die Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2013 wird gemäß
§ 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: