Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Es wird beabsichtigt, ein Wohnbaugebiet auf der im beigefügten Lageplan als „W“ gekennzeichneten Fläche auszuweisen.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne in eigener Verantwortung von der Gemeinde aufzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Heiningen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Entenfang“ in Heiningen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: