Betreff
Bebauungsplan „Im Entenfang“ in Heiningen;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
H-XVII/050/2013
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Es wird beabsichtigt, ein Wohnbaugebiet auf der im beigefügten Lageplan  als „W“ gekennzeichneten Fläche auszuweisen.

 

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne in eigener Verantwortung von der Gemeinde aufzustellen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Heiningen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Entenfang“ in Heiningen.


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: