Betreff
Sondernutzung an Landesstraßen;
Antrag auf Verlegung einer Ackerzufahrt im Zuge der L 615
Vorlage
H-XVII/051/2013
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Herr Hans Jochen Bosse, Ohrum, hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, als zuständigen Straßenbaulastträger einen Antrag auf Verlegung einer Ackerzufahrt an der L 615 (Hauptstraße) gestellt. Innerhalb von Ortslagen ist für derartige Anträge die jeweilige Gemeinde zuständig.

 

Die alte Zufahrt befindet sich in Abschnitt 170 Station 5,079 Betr.-km 11,620. Die neue Zufahrt soll im Abschnitt 170 Station 4963 angelegt werden (siehe Lageplan). Die vorhandene Zufahrt ist zurückzubauen und der Straßenseitengraben ist in seiner ursprünglichen Form wieder herzustellen. Der Befestigungsaufbau der neuen Ackerzufahrt ist mit einer Schotterdecke aus gebrochenem Schottermaterial in 60 cm dicke herzustellen.

 

Die beigefügten technischen Bestimmungen und Auflagen sind bei der Errichtung der Zufahrt zwingend einzuhalten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Dem Antrag des Herrn Hans Jochen Bosse, Ohrum, auf Verlegung einer Ackerzufahrt im Zuge der L615 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: