Betreff
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brockenblick“ in Heiningen;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
H-XVII/011/2012
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Ein Eigentümer in der Straße „Börßumer Straße“ in Heiningen hat mit Schreiben vom 27.01.2012 beantragt, den Bebauungsplan „Brockenblick“ dahingehend zu ändern, dass eine Bebauung seines Flurstückes mit einem Reihenhaus bzw. Doppelhaus möglich ist.

 

Durch die 4. vereinfachte Änderung soll die festgesetzte Bauweise „offene Bauweise, nur Einzelhaus zulässig“ in „offene Bauweise“ geändert werden, damit eine bessere Bebauungsmöglichkeit in dem Gebiet geschaffen wird.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Heiningen die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Brockenblick“ in Heiningen.


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: