Aufstellungsbeschluss
Ein Eigentümer in der
Straße „Börßumer Straße“ in Heiningen hat mit Schreiben vom 27.01.2012
beantragt, den Bebauungsplan „Brockenblick“ dahingehend zu ändern, dass eine
Bebauung seines Flurstückes mit einem Reihenhaus bzw. Doppelhaus möglich ist.
Durch die 4. vereinfachte Änderung soll die festgesetzte Bauweise
„offene Bauweise, nur Einzelhaus zulässig“ in „offene Bauweise“ geändert
werden, damit eine bessere Bebauungsmöglichkeit in dem Gebiet geschaffen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Aufgrund
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Heiningen die
Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Brockenblick“ in Heiningen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: