Trinkwassergebühren
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2011 prüft die
überörtliche Kommunalprüfung die Kalkulationen von Benutzungsgebühren. Es
zeigte sich regelmäßig, dass insbesondere die kleineren Kommunen Probleme
hatten, diesen Bereich rechtssicher zu bearbeiten. Diese Prüfung diente zum
einen der Nachschau, ob die bisherigen Prüfungen und insbesondere die
Aufbereitung des Themas in den Kommunalberichten Wirkung zeigten. Zum anderen
stellen die Erträge aus Benutzungsgebühren mit rd. 5,5 % der bereinigten
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eine nicht unerhebliche
Ertragsposition dar.
Es wurde geprüft, ob die
Wasserversorger nach den Vorgaben des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz
(NKAG) handelten, insbesondere, ob sie
· die gesetzlichen Kalkulationszeiträume einhielten,
· alle gebührenfähigen Kosten berücksichtigten und so
die vorhandenen Gebührenpotentiale ausschöpften und
· entstandene Über- und Unterdeckungen regelmäßig im
Rahmen einer Betriebsabrechnung ermittelten und gesetzeskonform ausglichen.
Die Prüfung verfolgte zudem das
Ziel, den geprüften Wasserversorger Hinweise auf nicht ausgenutzte
Gebührenpotentiale und auf Risiken hinsichtlich anfechtbarer Satzungsregelungen
zu geben.
Vom Landesrechnungshof wurden
10 Kommunen bzw. Zweckverbände, darunter die Samtgemeinde Oderwald, in die
Prüfung einbezogen.
Die Prüfung der Samtgemeinde
Oderwald fand vor Ort in der Zeit vom 13. bis 15.08.2018 und 20. bis 22.08.2018
statt.
Im Ergebnis wird die
Prüfungsmitteilung zum Anlass genommen, die bestehenden Prozesse unter Beachtung
der Hinweise des Landesrechnungshofes weiter zu optimieren.
Die Kurzfassung der
Prüfungsmitteilung ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nds. NKPG dem Samtgemeinderat
bekanntzugeben (siehe Anlage). Jedem Samtgemeinderatsmitglied ist nach § 5
Abs.1 Satz 2 NKPG auf Verlangen Einsicht in den vollständigen Schlussbericht zu
gewähren.
Nach der Bekanntgabe hat die
Samtgemeinde Oderwald die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich
auszulegen und die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen (§ 5 Abs.2
NKPG).
Beschlussvorschlag:
Die Prüfungsmitteilung des
Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Kommunalprüfung
der Samtgemeinde Oderwald zu den Trinkwassergebühren vom 06.08.2019 wird in der
Kurzfassung der Prüfungsergebnisse zur Kenntnis genommen.
Im Anschluss erfolgt die öffentliche Auslegung an
sieben Werktagen, die Auslegung wird öffentlich bekannt gemacht.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung:
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: