Betreff
Überörtliche Prüfung der Samtgemeinde Oderwald gemäß §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG);
Trinkwassergebühren
Vorlage
SG-X/217/2019
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2011 prüft die überörtliche Kommunalprüfung die Kalkulationen von Benutzungsgebühren. Es zeigte sich regelmäßig, dass insbesondere die kleineren Kommunen Probleme hatten, diesen Bereich rechtssicher zu bearbeiten. Diese Prüfung diente zum einen der Nachschau, ob die bisherigen Prüfungen und insbesondere die Aufbereitung des Themas in den Kommunalberichten Wirkung zeigten. Zum anderen stellen die Erträge aus Benutzungsgebühren mit rd. 5,5 % der bereinigten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eine nicht unerhebliche Ertragsposition dar.

 

Es wurde geprüft, ob die Wasserversorger nach den Vorgaben des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) handelten, insbesondere, ob sie

·     die gesetzlichen Kalkulationszeiträume einhielten,

·     alle gebührenfähigen Kosten berücksichtigten und so die vorhandenen Gebührenpotentiale ausschöpften und

·     entstandene Über- und Unterdeckungen regelmäßig im Rahmen einer Betriebsabrechnung ermittelten und gesetzeskonform ausglichen.

Die Prüfung verfolgte zudem das Ziel, den geprüften Wasserversorger Hinweise auf nicht ausgenutzte Gebührenpotentiale und auf Risiken hinsichtlich anfechtbarer Satzungsregelungen zu geben.

 

Vom Landesrechnungshof wurden 10 Kommunen bzw. Zweckverbände, darunter die Samtgemeinde Oderwald, in die Prüfung einbezogen.

 

Die Prüfung der Samtgemeinde Oderwald fand vor Ort in der Zeit vom 13. bis 15.08.2018 und 20. bis 22.08.2018 statt.

 

Im Ergebnis wird die Prüfungsmitteilung zum Anlass genommen, die bestehenden Prozesse unter Beachtung der Hinweise des Landesrechnungshofes weiter zu optimieren.

 

Die Kurzfassung der Prüfungsmitteilung ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nds. NKPG dem Samtgemeinderat bekanntzugeben (siehe Anlage). Jedem Samtgemeinderatsmitglied ist nach § 5 Abs.1 Satz 2 NKPG auf Verlangen Einsicht in den vollständigen Schlussbericht zu gewähren.

 

Nach der Bekanntgabe hat die Samtgemeinde Oderwald die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen und die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen (§ 5 Abs.2 NKPG).

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Kommunalprüfung der Samtgemeinde Oderwald zu den Trinkwassergebühren vom 06.08.2019 wird in der Kurzfassung der Prüfungsergebnisse zur Kenntnis genommen.

 

Im Anschluss erfolgt die öffentliche Auslegung an sieben Werktagen, die Auslegung wird öffentlich bekannt gemacht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:         

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: