Betreff
Nutzungsvertrag für die gesamte Sportanlage in 38312 Cramme.
Vorlage
C-XVIII/061/2019
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der SV Cramme 1946 e. V. hat in den letzten Jahren immer wieder darum gebeten, den bestehenden Nutzungsvertrag für das Sportplatzgelände zu überarbeiten, da der Sportverein sich nicht mehr in der Lage sieht, die Verpflichtungen, welche aus dem Nutzungsvertrag resultieren, zu erfüllen.

 

Für die gesamte Sportanlage inklusive dem Sportheim bestehen 2 getrennte Nutzungsverträge. Der Nutzungsvertrag vom 20.12.1973 umfasst die gesamte Sportanlage, allerdings ohne das Sportheim. Für das Sportheim existiert ein gesonderter Nutzungsvertrag. Dieser ist datiert auf den 05.06.1975 und wurde am 28.03.1986 durch einen Änderungsvertrag ergänzt

 

Der bestehende Nutzungsvertrag vom 20.12.1973, geändert durch Ergänzungsvertrag vom 08.04.1988 regelt die Nutzung, Unterhaltung, Änderung sowie Kündigung und Rückgabe der gesamten Sportanlage. Das Nutzungsverhältnis endet am 31.12.2019
(2. Ergänzung zum Nutzungsvertrag), so dass die im Vertrag genannte Sportanlage in absehbarer Zeit an die Gemeinde Cramme zurückzugeben ist (§ 12 des Nutzungsvertrages), sofern der Nutzungsvertrag nicht verlängert bzw. erneuert wird.

 

Die Rückgabe der gesamten Sportanlage an die Gemeinde Cramme kann durch den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages bzw. der Verlängerung des bestehenden Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Cramme und dem SV Cramme 1946 e. V. umgangen werden.

 

Da der SV Cramme 1946 e. V unmittelbar Betroffener aller Entscheidungen ist, wurde im Vorfeld im Rahmen der 3. und 4. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen mit drei Vertretern des SV Cramme über einen neuen Nutzungsvertrag für die gesamte Sportanlage diskutiert.

Der anliegende neue Nutzungsvertragsentwurf wurde einvernehmlich mit den Vertretern des SV Cramme entworfen.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 einstimmig empfohlen, den anliegenden Nutzungsvertragsentwurf abzuschließen.

 

Mit Schreiben vom 27.10.2019 (Anlage) hat der SV Cramme mitgeteilt, dass er um einen Aufschub der Entscheidung über den Nutzungsvertrag bittet, da er im Vorfeld noch Gespräche mit dem Finanzamt sowie einem juristischen Beistand führen möchte.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Zwischen der Gemeinde Cramme und dem Sportverein Cramme 1946 e. V. wird der anliegende Nutzungsvertrag über die Sportanlage der Gemeinde Cramme geschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: