Beauftragung einer/s Liegenschaftsbeauftragten in der Gemeinde Cramme.
Sachverhalt:
Im Verlauf der letzten Jahre wurde festgestellt, dass die Betreuung der
fremdgenutzten Liegenschaften der Gemeinde Cramme nicht überall optimal erfolgt
ist. Es ist notwendig, die Liegenschaften wirtschaftlich zu führen. Dazu ist es
unumgänglich ein Energiecontrolling durchzuführen, damit die Energieverbräuche
in den unterschiedlichen Liegenschaften identifiziert und quantifiziert werden
können. Dieses kann dann als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, um die
Betriebsabläufe energieeffizienter zu gestalten.
Zur Erhaltung dieser Liegenschaften ist es weiterhin unbedingt notwendig, dass
durch eine regelmäßige Begehung und Überprüfung der Grundstücke der
Erhaltungszustand dokumentiert wird, damit bei Auffälligkeiten sofort gehandelt
werden kann.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass die gültige Satzung über die
Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung in der
Gemeinde Cramme in § 7 „Sonstige für die Gemeinde ehrenamtlich tätige Person“
um den Punkt d) Liegenschaftsbeauftragte/r mit einer monatlichen
Aufwandsentschädigung von 30,00 € erweitert wird.
Frau Bürgermeisterin Johns hat mitgeteilt, dass Frau Cornelia Lages sich
bereit erklärt hat, das Amt ab dem 01.01.2020 auszuüben.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Cramme über die
Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung wird mit
Wirkung vom 01.01.2020 erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: 360,00
€
Jährliche
Abschreibungen: