Betreff
Montage von Wasserzählern auf den Sportanlagen; Antrag des Ratsherrn Dette.
Vorlage
B-XVIII/138/2019
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Ratsherr Dette hat mit Schreiben vom 09.05.2019 einen Antrag für die Montage von Wasserzählern in den Sportheimen der Gemeinde Börßum gestellt.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 24.06.2019 entschieden den Antrag für die Installation der Wasserzähleranlagen auf den Sportgeländen und die Kostenentscheidung zu dem anfallenden Wasserverbrauch zunächst an den Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Naturschutz der Gemeinde Börßum zu verweisen.

 

Auf den Sportanlagen in Achim und Bornum wurden zwischenzeitlich Wasserzähleranlagen (Nebenzähler) eingebaut. Die Wassergebühren sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken und belaufen sich in Börßum auf 1.522,41 € (Sportheim 712,46 €, Tennisplätze 638,41 € -keine Abwassergebühr- und Standrohr 171,54 € -keine Abwassergebühr-), in Bornum auf 675,06 € und in Achim auf 964,28.

 

Auf der Sportanlage in Börßum soll im nächsten Jahr durch die Vereinsmitglieder ein Brunnen gebaut werden um die Kosten für die Spielfeldbewässerung auf ein geringstes zu minimieren.

 

Somit ist lediglich über die zukünftige Kostenübernahme des anfallenden Wasserverbrauchs über den Nebenzähler zu entscheiden.

 

Die Übernahme der Wassergebühren für die Sportheime (Hauptzähler) sind über die Nutzungsverträge geregelt und von der Gemeinde Börßum zu übernehmen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob die Gemeinde Börßum weiterhin die Kosten für das „Gießwasser“ übernimmt oder, ob die entsprechenden Vereine die Kosten zu tragen haben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: