Betreff
Haushaltssatzung und - plan 2020 und Stellenplan 2020 sowie Haushaltssicherungskonzept 2020.
Vorlage
D-XVIII/037/2019
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2020 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von 10.500,00 € aus. Die mittelfristige Finanzplanung weist ab 2020 einen dauerhaften Jahresgewinn zw. rd. 10.000 € und 14.000 € aus.

 

Die Steuerkraft wird weiterhin leicht ansteigen (Orientierungsdaten).

 

Die Abschreibungen reduzieren sich in 2021 und steigen nach Umsetzung der DE Maßnahme (Inbetriebnahme 2022?!) wieder deutlich an. Gleiches gilt für die Auflösung der Ertragszuschüsse.

 

Die wesentlichen Transferleistungen stehen in Abhängigkeit zur Steuerkraft (Kreis- und Samtgemeindeumlage) bzw. zur Belegungsquote im Bereich Kindertagesstättenwesen (Zweckverbandsumlage)

 

Die veranschlagten Sach- und Dienstleistungen liegen geringfügig über dem Betrag, der gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung als Konsolidierungsziel betrachtet wird.

 

Im Finanzhaushalt werden für 2020 Finanzmittelüberschüsse in der lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.300 € erwartet. Für 2021 bis 2023 sind ebenfalls Finanzmittelüberschüsse geplant, die voraussichtlich die lfd. Tilgungsleistungen übersteigen werden.

 

Investitionen fallen in Höhe von 347.000 € (dafür Zuwendungen in Höhe von 195.000 € geplant) an, die haushaltsrechtlich kreditfinanziert werden müssen. Weitere wesentliche Investitionen ergeben sich auch aus dem DE-Plan.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sowie die Haushaltskonsolidierungsleistungen gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung sind dokumentiert im Entwurf enthalten.

 

In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 380 % (Ertragssteigerung von rd. 1.000 €) berücksichtigt. Hiermit wird der Erwartung des Innenministeriums, zur regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen, Rechnung getragen. Im Zuwendungsbescheid 2019 wurde hierauf diesbezüglich, mit Blick auf weitere Bewilligungsverfahren, besonderer Bezug genommen.

 

Die Verwaltung empfiehl, den Hebesatz über den Prozentsatz von 380 (aktueller Landesdurchschnitt für Kommunen dieser Größenklasse) bereits auf den Prozentsatz von 400 anzuheben. Diese Anhebung wird nach heutigen Gesichtspunkten sonst spätestens zur Haushaltsplanung 2022 erforderlich.

 

Der Rat der Gemeinde Dorstadt sollte sich weiterhin mit nachhaltigen Haushaltssicherungsmaßnahmen befassen.

 

Im Haushalt 2020 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ wiederaufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Der Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 400 % zum 01.01.2020 wird zugestimmt.

·         Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2020 incl. Stellenplan 2020 wird erlassen.

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2020 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: