Ratsherr Henning Plumeyer.
Sachverhalt:
Herr Henning Plumeyer hat mit Schreiben vom 28.10.2019 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verliert ein Abgeordneter seinen Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.
Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsherr Henning Plumeyer nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Es wird gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt, dass
Ratsherr Henning Plumyer seinen Sitz im Rat der Gemeinde Dorstadt nach
§ 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: