Sachverhalt:
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2019 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen.
Insbesondere erfolgt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln auf Produktsachkonten, auf denen bereits über- / außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen verbucht werden mussten. Die maßgebliche Veränderung im Haushalt 2019 bezieht sich auf die Veranschlagung des Bedarfszuweisungsanteils 2019 in Höhe von € 54.500,00 (Zuweisung über die Samtgemeinde Oderwald auf PSK 61110.313200) womit sich die Haushaltslage deutlich verbessert. Dennoch verbleibt im ordentlichen Ergebnishaushalt weiterhin noch ein erheblicher Verlust in Höhe von € 109.900,00.
Dieser 2. Nachtragshaushalt führt insgesamt zu einer
Haushaltsverbesserung in Höhe von
€ 48.500,00 und somit zu einem Gewinn in Höhe von € 184.000,00, der
jedoch ausschließlich auf dem „einmaligen“ außerordentlichen Ergebnis basiert.
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
-
Ordentliche Ergebnis: Verlust
i.H.v. 109.900 € (vorher
160.500 €)
-
Außerordentliche Ergebnis: Gewinn i.H.v. 293.900 € (vorher
296.000 €)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vorgelegten 2. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2019 für die Gemeinde Börßum wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: