Betreff
2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2019.
Vorlage
B-XVIII/142/2019
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2019 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen.

 

Insbesondere erfolgt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln auf Produktsachkonten, auf denen bereits über- / außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen verbucht werden mussten. Die maßgebliche Veränderung im Haushalt 2019 bezieht sich auf die Veranschlagung des Bedarfszuweisungsanteils 2019 in Höhe von € 54.500,00 (Zuweisung über die Samtgemeinde Oderwald auf PSK 61110.313200) womit sich die Haushaltslage deutlich verbessert. Dennoch verbleibt im ordentlichen Ergebnishaushalt weiterhin noch ein erheblicher Verlust in Höhe von € 109.900,00.

 

Dieser 2. Nachtragshaushalt führt insgesamt zu einer Haushaltsverbesserung in Höhe von          € 48.500,00 und somit zu einem Gewinn in Höhe von € 184.000,00, der jedoch ausschließlich auf dem „einmaligen“ außerordentlichen Ergebnis basiert.

 

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

 

-       Ordentliche Ergebnis:                       Verlust i.H.v.  109.900 €  (vorher  160.500 €)

-       Außerordentliche Ergebnis:               Gewinn i.H.v. 293.900 €  (vorher  296.000 €)

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der vorgelegten 2. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2019 für die Gemeinde Börßum wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: