Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2019 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2020 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 1.400,00 aus. Im
außerordentlichen Ergebnis wird ein Verlust in Höhe von 186.000 € durch den
Abriss des alten DGH (Restbuchwert 1.1.2020) erwaltet.
Im Haushalt 2020 sind Investitionen von erheblicher Bedeutung
(Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses und Straßenbau „Zum Sportplatz“)
veranschlagt. Die Investitionsmaßnahme wird durch Zuwendungen, Eigenmittel und
einer Kreditveranschlagung in Höhe von weiteren € 800.000,00 finanziert. Auf
die Übertragung der Investitionsmaßnahmen und die Kreditermächtigung aus dem
Haushaltsjahr 2019 wird hingewiesen.
Die Abschreibungen steigen dadurch ab 2021 deutlich. Gleiches
gilt anteilig für die Auflösung der Ertragszuschüsse. Die Defizite der
kommenden Jahre sind ohne nachhaltige Ertragssteigerungen nicht finanzierbar.
Die wesentlichen Transferleistungen stehen in Abhängigkeit
zur Steuerkraft (Kreis- und Samtgemeindeumlage) bzw. zur Belegungsquote im
Bereich Kindertagesstättenwesen (Zweckverbandsumlage).
Die veranschlagten Sach- und Dienstleistungen liegen in dem
Rahmen, der gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung als Konsolidierungsziel
betrachtet wird.
Im Finanzhaushalt werden für 2020 Finanzmittelüberschüsse in
der lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 12.700 € erwartet. Für 2021 bis 2023
sind ebenfalls Finanzmittelüberschüsse geplant, die aber die lfd.
Tilgungsleistungen nicht decken werden.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sowie die
Haushaltskonsolidierungsleistungen gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung
sind dokumentiert im Entwurf enthalten. Auf die neuen
Haushaltssicherungsmaßnahmen ab 2020/2021 weise ich besonders hin.
In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes
für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 380 % (Ertragssteigerung von rd.
1.000 €) berücksichtigt. Hiermit wird der Erwartung des Innenministeriums, zur
regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der
Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich
auszuschöpfen, Rechnung getragen. Im Zuwendungsbescheid 2019 wurde hierauf
diesbezüglich, mit Blick auf weitere Bewilligungsverfahren, besonderer Bezug
genommen.
Die Verwaltung
empfiehlt, den
Hebesatz über den Prozentsatz von 380 (aktueller Landesdurchschnitt für
Kommunen dieser Größenklasse) bereits auf den Prozentsatz von 400 anzuheben.
Diese Anhebung wird nach heutigen Gesichtspunkten sonst spätestens zur
Haushaltsplanung 2022 erforderlich.
Der Rat der Gemeinde Ohrum sollte sich weiterhin mit
nachhaltigen Haushaltssicherungsmaßnahmen befassen.
Im Haushalt 2020 werden die bisherigen Haushaltsvermerke, wie
in den Vorjahren, zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“,
„Straßenbeleuchtung“ und „Dorfgemeinschaftshäuser“ wieder aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2019
incl. Stellenplan 2019 wird
erlassen.
- Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: