Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am
23.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “An
der Gärtnerei“ gefasst.
Die Änderungen des Bebauungsplanes beziehen sich im
Wesentlichen auf eine Änderung der Örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung.
Die erforderliche B-Planänderung erfolgt im
„Vereinfachten Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB.
Im vereinfachten Verfahren kann
1.
von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen
werden, 2.
den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden. |
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Gem. §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
verzichtet.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe in der öffentlichen
Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “An
der Gärtnerei“ in 38312 Börßum OT Börßum und der Begründung wird zugestimmt.
·
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1
BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.
·
Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem
Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der
Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1
und § 10a Absatz 1 wird abgesehen
·
Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: