Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "An der Gärtnerei" in Börßum OT Börßum;
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Vorlage
B-XVIII/143/2019
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “An der Gärtnerei“ gefasst.

 

Die Änderungen des Bebauungsplanes beziehen sich im Wesentlichen auf eine Änderung der Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung.

 

Die erforderliche B-Planänderung erfolgt im „Vereinfachten Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB.

Im vereinfachten Verfahren kann

1.    von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden,

2.    den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·        Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum OT Börßum und der Begründung wird zugestimmt.

·        Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

·        Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 wird abgesehen

·        Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: