Betreff
Neubau Multifunktionsgebäude (DGH) Ohrum; Auftragsvergaben Fachplanungsleistungen.
Vorlage
O-XVIII/057/2019
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Ohrum hat in seiner Sitzung am 30.05.2018 das Büro Kniese & Mete Architekten Part mbB, Wolfenbüttel, mit den Architektenleistungen für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes beauftragt. Mit Beschluss vom 18.06.2019 hat der Rat der Gemeinde Ohrum die Umsetzung der vorliegenden Planungsergebnisse für den Neubau eines Multifunktionshauses beschlossen.

 

Das beauftragte Architektenbüro hat im Jahr 2018 mit der Entwurfsplanung für den Neubau eines Multifunktionshauses in Ohrum begonnen. In diesem Zusammenhang wurde schon verschiedene für die Planung notwendige Gutachten (Baugrundgutachten, schalltechnisches Gutachten, Brandschutzkonzept, Schadstoffkataster) in Auftrag gegeben.

 

Um die Planungen nun weiter konkretisieren zu können und vor allem auch belastbare Kosten zu erhalten, müssen die erforderlichen Fachplaner beauftragt werden. Das Architekturbüro hat zusammen mit der Verwaltung die entsprechenden Angebote der unterschiedlichen Fachplaner eingeholt. Je nach notwendiger Fachplanung unterscheiden sich die Anforderungen an die in der zur Beurteilung analog herangezogenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegten Honorarzonen, Grundleistungen etc. so stark, dass ein Vergleich nur innerhalb einer Fachrichtung möglich ist.

 

Folgende notwendige Fachplanungen wurden abgefragt:

 

  1. Planung elektrotechnische Gebäudeausrüstung                            Honorarzone II Mindestsatz
  2. Planung Technische Ausrüstung (HLS)                                 Honorarzone II Mindestsatz
  3. Tragwerksplanung                                                                                        Honorarzone II Mittelsatz
  4. Planung Retentionsraum u. hydrologische Berechnung               Abrechnung auf Stundenbasis
  5. Wärmeschutznachweis                                                                              Abrechnung auf Stundenbasis

Aufgrund der aktuell guten Auftragslage und Auslastung der Ingenieurbüros gestaltete es sich schwierig, geeignete Fachplaner zur Abgabe eines Angebotes zu bewegen. Es konnte jedoch für jede Fachrichtung ein adäquates Planungsbüro gefunden werden.

 

Der angebotene Umfang der Leistungen beruht auf den Einschätzungen der Fachingenieure, welche grundsätzlich nach Prüfung durch die Verwaltung und den Architekten als angemessen angesehen werden können.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baumaßnahme „Neubau eines Multifunktionsgebäudes in Ohrum“ nachfolgende Fachplaner auf Grundlage der vorliegenden Angebote zu beauftragen:

-          Planung elektrotechnische Gebäudeausrüstung:
           
ibL Ingenieurbüro für Elektrotechnik GmbH, Ernst Böhme –Straße 178, 38112
            Braunschweig, gem. Angebot vom 07.06.2019

-          Planung Technische Ausrüstung (HLS):
            Sönke Leißner, Fürstenauer Straße 6, 31224 Peine, gem. Angebot v.
            19.07.2019

-          Tragwerksplanung:
            Ing.-Büro f. Baustatik Dipl.-Ing. T Wagenführer, Campestraße 33, 38302
            Wolfenbüttel gem. Angebot vom 21.06.2019

-          Planung Retentionsraum u. hydrologische Berechnung:
 
           Ingenieurgesellschaft Damer + Partner mbH & Co. KG, Kaiserstraße 2, 38690
            Goslar gem. Angebot vom 02.07.2019

-          Wärmeschutznachweis:
            Ingenieurbüro Groth, Ebertallee 59a, 38104 Braunschweig, gem. Angebot v.
            17.06.2019

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: