Sachverhalt:
Siehe hierzu den beigefügten Haushaltsentwurf 2020 inklusive
Vorbericht sowie weiteren Anlagen.
Die Haushaltsplanung 2020 weist im Ergebnishaushalt (GuV)
einen Verlust in Höhe von € 78.100,00 aus. Das Ergebnis resultiert aus
umfangreichen Unterhaltungsleistungen im Produkt „Gemeindestraßen“. Aufgrund
der weiterhin sehr positiven Konjunkturdaten und der deutlich steigenden
Einkommensteueranteile, sind in den Folgejahren bis 2023 dann jeweils wieder
Gewinne zwischen rd. 25.000 € und 30.000 € zu erwarten.
Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des jeweiligen
Hebesatzes von 420 v.H. berechnet.
Weitere Konsolidierungsleistungen werden erst zum Haushaltjahr 2021 wieder
erforderlich (bestehende Nachtragszielvereinbarung).
In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes
für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 380 % (Ertragssteigerung von rd.
1.500 €) berücksichtigt. Hiermit wird der Erwartung des Innenministeriums, zur
regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der
Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten soweit wie möglich
auszuschöpfen, Rechnung getragen. Im Zuwendungsbescheid 2019 wurde
diesbezüglich, mit Blick auf weitere Bewilligungsverfahren, besonderer Bezug
genommen.
Die Verwaltung
empfiehlt, den
Hebesatz über den Prozentsatz von 380 (aktueller Landesdurchschnitt für
Kommunen dieser Größenklasse) bereits auf den Prozentsatz von 400 anzuheben.
Diese Anhebung wird nach heutigen Gesichtspunkten sonst spätestens zur
Haushaltsplanung 2022 erforderlich.
Die größten Ertragspositionen sind die Einkommensteueranteile
sowie die Grundsteuerveranlagungen.
Die größten Aufwandspositionen beziehen sich neben der Kreis-
und der Samtgemeindeumlage auf die Aufgaben zur Erfüllung des
Kindertagesstättenwesens sowie auf die Sach- und Dienstleistungen insgesamt.
Der Finanzhaushalt 2020 schließt mit einem Finanzmittelverlust
in Höhe von €
149.300,00. Die veranschlagten Investitionen des Haushaltsjahres 2020 sind ohne
Kreditmittel finanzierbar. Die Tilgungsleistungen des Haushaltsjahres 2020
werden dadurch allerdings nicht erwirtschaftet.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind höhere
Investitionen (Dorfregion) vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch
erhebliche Zuwendungen (Projektanträge sind gestellt) und durch
Kreditaufnahmen.
Die finanziellen Auswirkungen auf die künftigen
Haushaltsjahre (Abschreibungen und Schuldendienst) wurden in der
mittelfristigen Finanzplanung noch nicht abgebildet, da es sich aktuell nur um
Grobkostenkalkulationen handelt. Die Auswirkungen werden im Rahmen der
finanziellen Leistungsfähigkeit liegen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2020
incl. Stellenplan 2020 wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: