Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2020 sowie Stellenplan 2020.
Vorlage
F-XVIII/056/2019
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Siehe hierzu den beigefügten Haushaltsentwurf 2020 inklusive Vorbericht sowie weiteren Anlagen.

 

Die Haushaltsplanung 2020 weist im Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 78.100,00 aus. Das Ergebnis resultiert aus umfangreichen Unterhaltungsleistungen im Produkt „Gemeindestraßen“. Aufgrund der weiterhin sehr positiven Konjunkturdaten und der deutlich steigenden Einkommensteueranteile, sind in den Folgejahren bis 2023 dann jeweils wieder Gewinne zwischen rd. 25.000 € und 30.000 € zu erwarten.

 

Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des jeweiligen Hebesatzes von  420 v.H. berechnet. Weitere Konsolidierungsleistungen werden erst zum Haushaltjahr 2021 wieder erforderlich (bestehende Nachtragszielvereinbarung).

 

In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 380 % (Ertragssteigerung von rd. 1.500 €) berücksichtigt. Hiermit wird der Erwartung des Innenministeriums, zur regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten soweit wie möglich auszuschöpfen, Rechnung getragen. Im Zuwendungsbescheid 2019 wurde diesbezüglich, mit Blick auf weitere Bewilligungsverfahren, besonderer Bezug genommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Hebesatz über den Prozentsatz von 380 (aktueller Landesdurchschnitt für Kommunen dieser Größenklasse) bereits auf den Prozentsatz von 400 anzuheben. Diese Anhebung wird nach heutigen Gesichtspunkten sonst spätestens zur Haushaltsplanung 2022 erforderlich.

 

 

Die größten Ertragspositionen sind die Einkommensteueranteile sowie die Grundsteuerveranlagungen.

 

Die größten Aufwandspositionen beziehen sich neben der Kreis- und der Samtgemeindeumlage auf die Aufgaben zur Erfüllung des Kindertagesstättenwesens sowie auf die Sach- und Dienstleistungen insgesamt.

 

Der Finanzhaushalt 2020 schließt mit einem Finanzmittelverlust in Höhe                         von € 149.300,00. Die veranschlagten Investitionen des Haushaltsjahres 2020 sind ohne Kreditmittel finanzierbar. Die Tilgungsleistungen des Haushaltsjahres 2020 werden dadurch allerdings nicht erwirtschaftet.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung sind höhere Investitionen (Dorfregion) vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch erhebliche Zuwendungen (Projektanträge sind gestellt) und durch Kreditaufnahmen.

 

Die finanziellen Auswirkungen auf die künftigen Haushaltsjahre (Abschreibungen und Schuldendienst) wurden in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht abgebildet, da es sich aktuell nur um Grobkostenkalkulationen handelt. Die Auswirkungen werden im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit liegen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2020 incl. Stellenplan 2020 wird                 erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: