Sachverhalt:
Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Oderwald wurde eine Baugebietsausweisung im südlichen Bereich von
Klein Flöthe ermöglicht. Der Flächennutzungsplan ist zwischenzeitlich
beschlossen und genehmigt.
In der Sitzung am 28.02.2019 hat der Rat der
Gemeinde Flöthe Grundsatzbeschlüsse zur Gebietsentwicklung gefasst (Vorlage
44/2019).
Es wird
daher vorgeschlagen, nunmehr einen Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Klein Flöthe Süd-West“ (Lageplan s. Anlage) zu fassen.
Durch den Aufstellungsbeschluss und die
Veröffentlichung im Jahr 2019 besteht die Möglichkeit, ein sog. „vereinfachtes
Bebauungsplanverfahren“ durchzuführen. Diese vereinfachte Verfahrensweise
entfällt voraussichtlich ab 2020 wieder.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Flöthe die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Klein Flöthe Süd-West“ in 38312 Flöthe zur Entwicklung
der Wohnbebauung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: