Betreff
Bebauungsplan "Klein Flöthe Süd-West"; Aufstellungsbeschluss.
Vorlage
F-XVIII/059/2019
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

 

Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wurde eine Baugebietsausweisung im südlichen Bereich von Klein Flöthe ermöglicht. Der Flächennutzungsplan ist zwischenzeitlich beschlossen und genehmigt.

 

In der Sitzung am 28.02.2019 hat der Rat der Gemeinde Flöthe Grundsatzbeschlüsse zur Gebietsentwicklung gefasst (Vorlage 44/2019).


Es wird daher vorgeschlagen, nunmehr einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klein Flöthe Süd-West“ (Lageplan s. Anlage) zu fassen.

 

Durch den Aufstellungsbeschluss und die Veröffentlichung im Jahr 2019 besteht die Möglichkeit, ein sog. „vereinfachtes Bebauungsplanverfahren“ durchzuführen. Diese vereinfachte Verfahrensweise entfällt voraussichtlich ab 2020 wieder.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Flöthe die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klein Flöthe Süd-West“ in 38312 Flöthe zur Entwicklung der Wohnbebauung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: