Sachspende (Spielgeräte) für die Spielplätze "Im Grashof" und "Hohe Worth".
Sachverhalt:
Gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme
des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der
Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Über die Annahme entscheidet die Vertretung,
d. h. der Rat der Gemeinde Cramme.
Der Verein Crammer Landwirtschaft e.V. hat mit Schreiben vom
09.12.2019 mitgeteilt, dass er in seiner Vorstandssitzung vom 19.11.2019
beschlossen hat, die nachfolgend aufgeführten Spielgeräte an die Gemeinde
Cramme zu verschenken, um diese zur Nutzung von Kindern der Crammer
Dorfgemeinde zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um:
1.
Spielgerät „Holzpferd“ (Höhe 130 cm) im Wert von 349,00 Euro ;
für dieses
Spielgerät wird als Standort der gemeindeeigene Spielplatz „Im
Grashof“ favorisiert
2. Spielgerät „Traktor“ (Grundfläche: 2,70 m x 1,29 m) im Wert von 3.669,00 Euro;
für dieses Spielgerät befürworten wir als Standort den gemeindeeigenen Spielplatz „Hohe Worth“
Beide Spielgeräte sind neuwertig
und wurden durch den Verein Crammer Landwirtschaft e. V. von der Firma
Wehrfritz, Bad Rodach erworben.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Annahme der Sachzuwendungen (Spielgerät „Holzpferd“ (Höhe 130 cm) im Wert von
349,00 Euro und Spielgerät „Traktor“
(Grundfläche: 2,70 m x 1,29 m) im Wert von 3.669,00 Euro) in Höhe von
insgesamt 4.018,00 € wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: