Betreff
Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 im Teilbereich Bauen, Umwelt- und Naturschutz.
Vorlage
B-XVIII/145/2019
Art
Informationsvorlage Börßum

Sachverhalt:

 

Erläuterungen für den Teilhaushalt 3 Bauwesen

–Vorbereitung durch Bauausschuss-

 

 

Haushaltsplan gem. § 4 Abs. 1 GemHKVO

 

Der Haushalt ist in Teilhaushalte gegliedert. Die Teilhaushalte entsprechen der tatsächlichen Verwaltungsgliederung nach Fachbereichen. Dem Teilhaushalt sind die jeweiligen Produkte zugeordnet.

 

 

Produkte, Teilhaushalts- und Produktvolumen sowie wesentliche Faktoren   im Teilhaushalt 3

 

Im Teilhaushalt 3 Bauwesen und öffentl. Einrichtungen sind folgende Produkte enthalten:

 

 

3

Bauverwaltung

51110

Bauleitplanung

 

 

54110

Gemeindestraßen

 

 

54510

Straßenbeleuchtung

 

 

54710

ÖPNV

 

 

55210

Gewässer / Gräben

 

 

57310

Oderwaldhalle

 

 

57320

DGH Bornum

 

 

57330

DGH Kalme

 

 

57340

DGH Seinstedt

 

 

57350

Bauhof

 

 

Das Volumen der Ergebnisrechnung im Teilhaushalt 3 beträgt:

 

 

Teilhaushalt                                               Erträge          Aufwendungen   Überschuss/Defizit

 

Bauwesen,

öffentl. Einrichtungen               139.300,00          574.200,00       € - 434.900,00

 

 

 

 

Das Volumen der einzelnen Produkte

 

Nr

Produkt

Ertrag

Aufwand

51110

Bauleitplanung

500,00 €

5.000,00 €

54110

Gemeindestraßen

114.800,00 €

226.500,00 €

54510

Straßenbeleuchtung

1.100,00 €

46.900,00 €

54710

ÖPNV

1.000,00 €

2.600,00 €

55210

Gewässer / Gräben

300,00 €

19.000,00 €

57310

Oderwaldhalle

15.900,00 €

64.500,00 €

57320

DGH Bornum

2.500,00 €

19.700,00 €

57330

DGH Kalme

0,00 €

7.800,00 €

57340

DGH Seinstedt

1.200,00 €

10.900,00 €

57350

Bauhof –Verrechnungseinheit-

2.000,00 €

171.300,00 €

Gesamt

139.300,00 €

574.200,00 €

 

 

Die größten einzelnen Aufwandspositionen sind:

 

Personalaufwendungen:                                                 € 163.900,00

Straßenunterhaltung:                                                          20.000,00

Stromkosten für Straßenbeleuchtung:                             38.500,00

Abschreibungen                                                                € 240.000,00

 

Die Sach- und Dienstleistungen belaufen sich insgesamt auf: 141.800 €.

 

Nach einer Überprüfung der LED-Fähigkeit von Straßenlampen sollen die Stromkosten ab 2021 durch einen ggf. möglichen Austausch der Leuchtmittel deutlich verringert werden. Alternativ wird geprüft, die Leuchtköpfe zu tauschen (hier besteht die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen -Teilfinanzierung je nach Einsparungseffekt-). 

 

Der Hauptteil der Abschreibungen entsteht im Produkt 54110.

 

Das Volumen der Finanzrechnung im Teilhaushalt 3 beträgt:

 

Teilhaushalt                                        Einzahlungen     Auszahlungen   Überschuss/Defizit

 

Lfd.-Verwaltung                              9.200,00           334.200,00       € - 325.000,00

 

Investitionen                                 328.000,00             5.000,00           323.000,00

 

 

Im Teilhaushalt 3 werden noch folgende Haushaltsausgabereste aus 2019 übernommen

 

 

 54110.787200

Erschließung Baugebiet "An der Gärtnerei"

 -289.740,13

 

 54110.787201 Umbau Buswartehallen

 -13.226,87

 

 54110.787202

Ausbau Bahnhofsvorplatz

 -514.071,60

 

 54110.787203

Nebenanlagen Ortsdurchfahrt Börßum

 -1.415,82

 

 54110.787205

DE Projekt Alte Dorfstraße, Achim

 -4.000,00

 

 55210.787300

Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen

 -155.704,06

 

Vorbelastung für den Haushalt 2020 rd. € 978.000.

 

 

Einzeldarstellung der Investitionen:

 

 

Produkt, Konto, Beschreibung

Betrag

Erläuterungen

 

 

Oderwaldhalle

 

 

 

        57310.783110 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1 .000 Euro

 2.000

Bedarfsposition

 

Bauhof

 

 

 

        57350.783110 Erwerb von Vermögensgegenständen über 1000 Euro

 3.000

Bedarfsposition

 

 

Die Kosten für eine LED-Umstellung sind noch nicht beziffert. Hierzu muss erst die Entscheidung zur Art der Umstellung erfolgen.

 

Beispiel für eine Förderung bei mindestens 70 % Einsparung:

 

 

Bei Einsparung von mindestens 80 % kann es eine Förderung von max. 25 % bzw. 31 % geben (verschiedene Voraussetzungen sind zu erfüllen).

 

Lediglich der Austausch von Leuchtmitteln ist bei einzelnen Lampentypen durchaus möglich (Kostenreduzierung jedoch keine Fördermittel).

 

 

Sollen weitere Investitionsvorhaben in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt werden, ist auch hierzu eine konkrete Empfehlung des Fachausschusses gewünscht.

 

 

Künftige Jahre:

 

 

Gemeindestraßen:              Straßenendausbau „An der Gärtnerei“ im Jahr 2022

Gemeindestraßen:              Bedarfspositionen bewegliches Vermögen*

Bauhof:                                 Bedarfspositionen bewegliches Vermögen*

 

Mittelfristige Investitionsplanung:

 

Maßnahmen zur Dorfregion sind noch nicht ausreichend konkret geplant.

 

 

*  Diese Haushaltsansätze sind aufgenommen, für den Fall das bewegliche Vermögensgegenstände defekt sind und zur Aufrechterhaltung des lfd. Betriebes dringend und unverzüglich ersetzt werden müssen. Hier bestehen aktuell keine konkreten Investitionsvorhaben (jährliche Fortschreibung).

 

 

Der Ausschuss wird gebeten,

 

weitere Planungsempfehlungen zu geben bzw. den vorliegenden Planungsentwurf für diesen Teilhaushalt zu empfehlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: