Sachverhalt:
Der Haushaltsentwurf 2020 liegt noch nicht vor. Nach einer ersten Schätzung wird der Ergebnishaushalt keine wesentlichen Änderungen aufweisen. Gegenüber 2019 wird sich aufgrund von Zuwendungsnachzahlungen des Landes und vom Landkreis ein etwas geringerer Zuwendungsbedarf in Form der Verbandsumlage ergeben. Siehe Haushaltsplanung der Gemeinde Heiningen für 2020.
Auf die steigenden Betreuungsbedarfe wird grundsätzlich hingewiesen.
Das Beteiligungsverhältnis der Gemeinde Heiningen mit 13 % (Stand 2019) wird aufgrund der Geburtenentwicklungen verhältnismäßig gleichbleibend verlaufen, was letztlich aber auch von den tatsächlichen Betreuungserfordernissen der Erziehungsberechtigten abhängig sein wird.
Um weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und
der Zweckverband somit seine Haushaltssatzung 2020 zeitnah beim Landkreis
Wolfenbüttel einreichen kann, wird angeregt, dass der Rat der Gemeinde
Heiningen seinen Vertreter in der Zweckverbandsversammlung in Abstimmung mit
dem Bürgermeister dazu ermächtigt, dem Haushalt des Zweckverbandes Kindergarten
Oderwald für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.
Die Räte der übrigen Gemeinden werden ebenfalls zu
dieser Vorgehensweise aufgefordert. Die Stellungnahme des Elternbeirates wird
zeitgleich eingeholt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der
Vertreter der Gemeinde Heiningen in der Zweckverbandsversammlung wird in
Abstimmung mit dem Bürgermeister ermächtigt, dem zu erwartenden
Haushaltsentwurf 2020 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zuzustimmen.