Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2020 sowie Stellenplan 2020 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald.
Vorlage
H-XVIII/054/2020
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der Haushaltsentwurf 2020 liegt noch nicht vor. Nach einer ersten Schätzung wird der Ergebnishaushalt keine wesentlichen Änderungen aufweisen. Gegenüber 2019 wird sich aufgrund von Zuwendungsnachzahlungen des Landes und vom Landkreis ein etwas geringerer Zuwendungsbedarf in Form der Verbandsumlage ergeben. Siehe Haushaltsplanung der Gemeinde Heiningen für 2020. 

 

Auf die steigenden Betreuungsbedarfe wird grundsätzlich hingewiesen.

 

Das Beteiligungsverhältnis der Gemeinde Heiningen mit 13 % (Stand 2019) wird aufgrund der Geburtenentwicklungen verhältnismäßig gleichbleibend verlaufen, was letztlich aber auch von den tatsächlichen Betreuungserfordernissen der Erziehungsberechtigten abhängig sein wird.

 

Um weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und der Zweckverband somit seine Haushaltssatzung 2020 zeitnah beim Landkreis Wolfenbüttel einreichen kann, wird angeregt, dass der Rat der Gemeinde Heiningen seinen Vertreter in der Zweckverbandsversammlung in Abstimmung mit dem Bürgermeister dazu ermächtigt, dem Haushalt des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.

 

Die Räte der übrigen Gemeinden werden ebenfalls zu dieser Vorgehensweise aufgefordert. Die Stellungnahme des Elternbeirates wird zeitgleich eingeholt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Der Vertreter der Gemeinde Heiningen in der Zweckverbandsversammlung wird in Abstimmung mit dem Bürgermeister ermächtigt, dem zu erwartenden Haushaltsentwurf 2020 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zuzustimmen.