Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2020 sowie Stellenplan 2020 und Haushaltssicherungskonzept 2020.
Vorlage
B-XVIII/148/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

 

Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2020 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 150.900,00 aus. Durch die Vermarktung von Baugrundstücken wird ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von € 190.000,00 erreicht. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2020 insgesamt ein veranschlagter Gewinn in Höhe von € 39.100. 

 

Die mittelfristige Finanzplanung weist ab 2021 nur noch geringe Verluste in der lfd. Geschäftsführung aus. Diese Entwicklung entsteht durch die nachhaltigen Konsolidierungsmaßnahmen und die weiterhin positive Konjunkturprognose. Dennoch sind künftig weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen erforderlich.

 

Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des jeweiligen Hebesatzes von 420 v.H. berechnet. Weitere Konsolidierungsleistungen werden erst zum Haushaltjahr 2021 wieder erforderlich (bestehende Nachtragszielvereinbarung).

 

In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 380 % (Ertragssteigerung von rd. 10.000 €) berücksichtigt. Hiermit wird der Erwartung des Innenministeriums, zur regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten soweit wie möglich auszuschöpfen, Rechnung getragen. Im Zuwendungsbescheid 2019 wurde diesbezüglich, mit Blick auf weitere Bewilligungsverfahren, besonderer Bezug genommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Hebesatz über den Prozentsatz von 380 (aktueller Landesdurchschnitt für Kommunen dieser Größenklasse) bereits auf den Prozentsatz von 400 anzuheben. Diese Anhebung wird nach heutigen Gesichtspunkten sonst spätestens zur Haushaltsplanung 2022 erforderlich.

 

Im Finanzhaushalt stehen 2020 keine großen Investitionen an. Auf die Planungskosten für einen voraussichtlichen Neubau eines Kindertagesstättenbereiches wird besonders hingewiesen. Die mögliche Umsetzung wird eine zusätzliche Darlehensaufnahme mit entsprechenden Folgekosten auslösen. Weitere Investitionsmaßnahmen (Dorfregion usw.) sind der mittel- bis langfristigen Finanzplanung zu erwarten.

 

Eine Kreditaufnahme ist 2020 nicht vorgesehen.

 

Der Stellenplan wurde nicht geändert.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf enthalten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2020 incl. Stellenplan 2020 wird                 erlassen.

 

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2020 wird beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: