Sachverhalt:
Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 mit den entscheidungsbegründenden
Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2020 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 150.900,00 aus. Durch die
Vermarktung von Baugrundstücken wird ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von €
190.000,00 erreicht. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2020 insgesamt ein
veranschlagter Gewinn in Höhe von € 39.100.
Die mittelfristige Finanzplanung weist ab 2021 nur noch
geringe Verluste in der lfd. Geschäftsführung aus. Diese Entwicklung entsteht
durch die nachhaltigen Konsolidierungsmaßnahmen und die weiterhin positive
Konjunkturprognose. Dennoch sind künftig weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen
erforderlich.
Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des jeweiligen
Hebesatzes von 420 v.H. berechnet. Weitere Konsolidierungsleistungen werden erst
zum Haushaltjahr 2021 wieder erforderlich (bestehende
Nachtragszielvereinbarung).
In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes
für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 380 % (Ertragssteigerung von rd.
10.000 €) berücksichtigt. Hiermit wird der Erwartung des Innenministeriums, zur
regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der
Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten soweit wie möglich
auszuschöpfen, Rechnung getragen. Im Zuwendungsbescheid 2019 wurde diesbezüglich,
mit Blick auf weitere Bewilligungsverfahren, besonderer Bezug genommen.
Die Verwaltung
empfiehlt, den
Hebesatz über den Prozentsatz von 380 (aktueller Landesdurchschnitt für
Kommunen dieser Größenklasse) bereits auf den Prozentsatz von 400 anzuheben.
Diese Anhebung wird nach heutigen Gesichtspunkten sonst spätestens zur
Haushaltsplanung 2022 erforderlich.
Im Finanzhaushalt stehen 2020 keine großen Investitionen an.
Auf die Planungskosten für einen voraussichtlichen Neubau eines
Kindertagesstättenbereiches wird besonders hingewiesen. Die mögliche Umsetzung
wird eine zusätzliche Darlehensaufnahme mit entsprechenden Folgekosten
auslösen. Weitere Investitionsmaßnahmen (Dorfregion usw.) sind der mittel- bis
langfristigen Finanzplanung zu erwarten.
Eine Kreditaufnahme ist 2020 nicht vorgesehen.
Der Stellenplan wurde nicht geändert.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf
enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2020
incl. Stellenplan 2020 wird
erlassen.
·
Das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept 2020 wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: