Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand der ev.-luth.
Kirchengemeinde St. Andreas Cramme hat die beigefügte Neufassung der
Friedhofsgebührenordnung gem. § 53 Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen und
der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gemäß
§ 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen
vom 23.11.1927 vorgelegt.
Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten,
·
von der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der
ev.- luth. Kirchengemeinde St. Andreas Cramme Kenntnis zu nehmen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: