Betreff
Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der ev.- luth. Kirchengemeinde St. Andreas Cramme
Vorlage
SG-IX/141/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Kirchenvorstand der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Andreas Cramme hat die beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührenordnung gem. § 53 Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gemäß
§ 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23.11.1927 vorgelegt.

 

Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten,

·         von der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der
ev.- luth. Kirchengemeinde St. Andreas Cramme Kenntnis zu nehmen
.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:                

Jährliche Abschreibungen: