Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2020 mit Stellenplan 2020 und Haushaltssicherungskonzept 2020.
Vorlage
H-XVIII/056/2020
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

 

Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2020 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 95.500,00 aus. Die mittelfristige Finanzplanung weist einen dauerhaften Jahresverlust bis 2023 aus.

 

Im Finanzhaushalt werden lfd. Finanzmitteldefizite erwartet. Für 2020 in Höhe              von € 71.500,00, die in den Folgejahren jedoch geringer ausfallen werden. Dennoch ist es weiterhin nicht mehr möglich die Tilgungsleistungen aus den Kreditverpflichtungen zu erwirtschaften.

 

Im Finanzhaushalt stehen 2020 wesentliche Investitionen an. Die Baumaßnahmen „Straßenendausbau Hopfengarten II“, der Bau der „Warnebrücke“ und die Umsetzung der beantragen DE-Projekte, sofern hierzu positive Zuwendungsbescheide ergehen.

 

An Fördermittel für die Dorfregionsprojekte werden insgesamt 949.500 € erwartet.

 

Die Investitionen im Finanzhaushalt können letztlich jedoch nicht ohne Kreditaufnahmen finanziert werden. Die Veranschlagung der Kreditmittel beläuft sich auf € 877.000,00.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf enthalten.

 

Der Rat der Gemeinde Heiningen muss sich dringend und intensiv mit nachhaltigen Haushaltssicherungsmaßnahmen befassen. Insbesondere im Zusammenhang mit den Folgekostenerwartungen für die veranschlagten Investitionsvorhaben, die zu einer weiteren Verschlechterung der durchgängigen Verlustentwicklung der Haushaltslage der Gemeinde Heiningen führen werden. dies gilt auch für den Fall, dass diese Investitionsvorhaben nur teilweise oder in reduzierter Kostenhöhe ausgeführt werden.

 

In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 380 % (Ertragssteigerung von rd. 1.000 €) berücksichtigt. Hiermit wird der Erwartung des Innenministeriums, zur regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen, Rechnung getragen. Im Zuwendungsbescheid 2019 wurde hierauf diesbezüglich, mit Blick auf weitere Bewilligungsverfahren, besonderer Bezug genommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Hebesatz über den Prozentsatz von 380 (aktueller Landesdurchschnitt für Kommunen dieser Größenklasse) bereits auf den Prozentsatz von 400 anzuheben. Diese Anhebung wird nach heutigen Gesichtspunkten sonst spätestens zur Haushaltsplanung 2022 erforderlich.

 

Im Haushalt 2020 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ wieder aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2020 incl. Stellenplan 2020 wird erlassen.

 

·        Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2020 wird beschlossen.