Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2020 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2020 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 95.500,00 aus. Die
mittelfristige Finanzplanung weist einen dauerhaften Jahresverlust bis 2023
aus.
Im Finanzhaushalt werden lfd. Finanzmitteldefizite erwartet.
Für 2020 in Höhe von €
71.500,00, die in den Folgejahren jedoch geringer ausfallen werden. Dennoch ist
es weiterhin nicht mehr möglich die Tilgungsleistungen aus den
Kreditverpflichtungen zu erwirtschaften.
Im Finanzhaushalt stehen 2020 wesentliche Investitionen an.
Die Baumaßnahmen „Straßenendausbau Hopfengarten II“, der Bau der „Warnebrücke“
und die Umsetzung der beantragen DE-Projekte, sofern hierzu positive
Zuwendungsbescheide ergehen.
An Fördermittel für die Dorfregionsprojekte werden insgesamt
949.500 € erwartet.
Die Investitionen im Finanzhaushalt können letztlich jedoch
nicht ohne Kreditaufnahmen finanziert werden. Die Veranschlagung der
Kreditmittel beläuft sich auf € 877.000,00.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf
enthalten.
Der Rat der Gemeinde Heiningen muss sich dringend und
intensiv mit nachhaltigen Haushaltssicherungsmaßnahmen befassen. Insbesondere
im Zusammenhang mit den Folgekostenerwartungen für die veranschlagten
Investitionsvorhaben, die zu einer weiteren Verschlechterung der durchgängigen
Verlustentwicklung der Haushaltslage der Gemeinde Heiningen führen werden. dies
gilt auch für den Fall, dass diese Investitionsvorhaben nur teilweise oder in
reduzierter Kostenhöhe ausgeführt werden.
In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes
für die Gewerbesteuer von bisher 365 % auf 380 % (Ertragssteigerung von rd.
1.000 €) berücksichtigt. Hiermit wird der Erwartung des Innenministeriums, zur
regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der
Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich
auszuschöpfen, Rechnung getragen. Im Zuwendungsbescheid 2019 wurde hierauf
diesbezüglich, mit Blick auf weitere Bewilligungsverfahren, besonderer Bezug
genommen.
Die Verwaltung
empfiehlt, den
Hebesatz über den Prozentsatz von 380 (aktueller Landesdurchschnitt für
Kommunen dieser Größenklasse) bereits auf den Prozentsatz von 400 anzuheben. Diese Anhebung wird nach heutigen
Gesichtspunkten sonst spätestens zur Haushaltsplanung 2022 erforderlich.
Im Haushalt 2020 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur
Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und
„Dorfgemeinschaftshaus“ wieder aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind
nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2020
incl. Stellenplan 2020 wird erlassen.
·
Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2020 wird
beschlossen.