Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "An der Gärtnerei" in 38312 Börßum im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.
Vorlage
B-XVIII/150/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 beschlossen, den Entwurf der Satzung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum sowie die dazu gehörende Begründung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der endgültige Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum OT Börßum erarbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschlüsse zu fassen:

·        Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt, die vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange wie vorgeschlagen zu behandeln.

·        Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10 Baugesetzbuch die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum als Satzung. Dem Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: