Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Sport- und Gemeinschaftsfläche" in 38312 Ohrum im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.
Vorlage
O-XVIII/058/2020
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Ohrum hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 beschlossen, den Entwurf der Satzung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Sport- und Gemeinschaftsfläche“ in 38312 Ohrum sowie die dazu gehörende Begründung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Sport- und Gemeinschaftsfläche“ in 38312 Ohrum und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der endgültige Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Sport- und Gemeinschaftsfläche“ in 38312 Ohrum nebst Begründung durch das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, erarbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Rat der Gemeinde Ohrum beschließt, die vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange wie vorgeschlagen zu behandeln.

·         Der Rat der Gemeinde Ohrum beschließt gem. § 10 Baugesetzbuch die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Sport- und Gemeinschaftsfläche“ in 38312 Ohrum als Satzung. Dem Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: