Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2020 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2020 weist im Ergebnishaushalt (GuV)
einen Gewinn in Höhe von € 64.700,00 aus. Die mittelfristige Finanzplanung
weist einen dauerhaften Jahresgewinn bis 2023 aus. Die Gewinne bis 2023 sind
als nachhaltig zu betrachten.
Im Finanzhaushalt entsteht in der lfd. Verwaltungstätigkeit
ein Geldmittelüberschuss in Höhe von € 96.400,00, mit dem die
Tilgungsverpflichtungen gedeckt sind.
Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich auf € 1.308.500,00 und
können neben den beantragten Zuwendungen in Höhe von € 790.000,00 nur durch
eine Kreditveranschlagung in Höhe von € 318.500,00 finanziert werden. In der
mittelfristigen Finanzplanung werden bis 2022 ebenfalls deutliche
Finanzmittelüberschüsse ausgewiesen. Die Geldmittelüberschüsse übersteigen
jeweils die Tilgungsverpflichtungen. Auf die umfangreichen Investitionen der
Folgejahre im Zusammenhang mit den geplanten Dorfentwicklungsmaßnahmen wird
hingewiesen. Eine Veranschlagung in der mittelfristigen Finanzplanung ist
hierzu noch nicht erfolgt, da die Planungsbelange insgesamt noch nicht konkret
genug sind.
Der Stellenplan enthält keine Änderungen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2020
incl. Stellenplan 2020 wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: