Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG.
Vorlage
ZKO/0061/2020
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung obliegt der Verbandsvorsitzenden oder dem Verbandsvorsitzenden mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.

Gem.§ 26 Abs. 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -) vom 18. April 2017 ist für Zuwendungen bis zum Betrag von 100 Euro die Verbandsvorsitzende oder der Verbandsvorsitzende mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer zuständig. Die eingegangenen Spenden liegen jedoch über der Geringfügigkeitsgrenze, so dass die Verbandsversammlung über die Annahme entscheiden muss.

Über die angenommenen über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Zuwendungen besteht eine jährliche Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.

Von den Fördervereinen der Kindertagesstätten sind seit Ende 2018 und in 2019 nachfolgende Spenden eingegangen:

Kindertagesstätte Börßum:

-       eine Spiegelreflexkamera im Wert von 249,00 €

-       ein Roller und ein Dreirad im Wert von 505,13 €

-       ein Bällebecken im Wert von 699,00 €

-       ein VRmobil Kinderbus im Wert von 3.150,00 €

-       Bilderbücher im Wert von 169,27 €

-       Eis im Wert von 192,00 €

-       eine Bogenleiter und eine Antirutschmatte im Wert von 273,42 €

-       ein Steckbrettset im Wert von 175,73 €.

 

Kindergarten Cramme:

-       eine Magnetkugelbahn im Wert von 180,00 €

-       ein Kinderbuggy im Wert von 199,00 €

 

 

Kindergarten Oderwald:

-       ein Maltisch im Wert von 267,85 €

-       eine Murmelbahn im Wert von 213,95 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Die Annahme folgender Spenden wird genehmigt:

Kindertagesstätte Börßum:

-  eine Spiegelreflexkamera im Wert von 249,00 €

-  ein Roller und ein Dreirad im Wert von 505,13 €

-  ein Bällebecken im Wert von 699,00 €

-  ein VRmobil Kinderbus im Wert von 3.150,00 €.

 

Kindergarten Cramme:

-  eine Magnetkugelbahn im Wert von 180,00 €

- ein Kinderbuggy im Wert von 199,00 €

 

Kindergarten Oderwald:

-  ein Maltisch im Wert von 267,85 €

-  eine Murmelbahn im Wert von 213,95 €.