Sachverhalt:
Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen die Kommunen
zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung obliegt der Verbandsvorsitzenden oder dem
Verbandsvorsitzenden mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem
Verbandsgeschäftsführer. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.
Gem.§ 26 Abs. 1 der Verordnung
über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der
Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung -
KomHKVO -) vom 18. April 2017 ist für
Zuwendungen bis zum Betrag von 100 Euro die Verbandsvorsitzende oder der
Verbandsvorsitzende mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem
Verbandsgeschäftsführer zuständig. Die eingegangenen Spenden liegen jedoch über
der Geringfügigkeitsgrenze, so dass die Verbandsversammlung über die Annahme
entscheiden muss.
Über die angenommenen über der
Geringfügigkeitsgrenze liegenden Zuwendungen besteht eine jährliche
Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.
Von den Fördervereinen der Kindertagesstätten
sind seit Ende 2018 und in 2019 nachfolgende Spenden eingegangen:
Kindertagesstätte Börßum:
- eine Spiegelreflexkamera
im Wert von 249,00 €
- ein Roller und ein
Dreirad im Wert von 505,13 €
- ein Bällebecken im
Wert von 699,00 €
- ein VRmobil
Kinderbus im Wert von 3.150,00 €
- Bilderbücher im
Wert von 169,27 €
- Eis im Wert von
192,00 €
- eine Bogenleiter
und eine Antirutschmatte im Wert von 273,42 €
- ein Steckbrettset
im Wert von 175,73 €.
Kindergarten
Cramme:
- eine
Magnetkugelbahn im Wert von 180,00 €
- ein Kinderbuggy im
Wert von 199,00 €
Kindergarten
Oderwald:
- ein Maltisch im
Wert von 267,85 €
- eine Murmelbahn im
Wert von 213,95 €
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Annahme folgender Spenden wird genehmigt:
Kindertagesstätte Börßum:
- eine
Spiegelreflexkamera im Wert von 249,00 €
- ein Roller und ein
Dreirad im Wert von 505,13 €
- ein Bällebecken im
Wert von 699,00 €
- ein VRmobil
Kinderbus im Wert von 3.150,00 €.
Kindergarten Cramme:
- eine
Magnetkugelbahn im Wert von 180,00 €
- ein Kinderbuggy im Wert von 199,00 €
Kindergarten Oderwald:
- ein Maltisch im
Wert von 267,85 €
- eine Murmelbahn im
Wert von 213,95 €.