Betreff
Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen in den Ortsteilen Achim, Bornum, Kalme und Seinstedt.
Vorlage
B-XVIII/151/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet

in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,

für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu

erreichen.

 

Adressat dieser Pflicht ist zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger im ÖPNV, die einen Nahverkehrsplan erstellen.

Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im Nahverkehrsplan 2016 diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV aufgenommen.

 

Zur Umsetzung dieses Zieles fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig. Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung.

Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-, Aus- und Umbau von Haltestellen.

 

Den Kommunen obliegt die Planungshoheit und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die Bedingungen für eine barrierefreie Nutzbarkeit der ÖPNV-Haltestellen umzusetzen.

 

Unter diesen Voraussetzungen hat der Rat der Gemeinde Börßum zunächst in seiner Sitzung am 10.04.2018 den Beschluss gefasst, auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Damer + Partner ermittelten Kosten acht Bushaltestellen in den Ortsteilen Börßum und Kalme barrierefrei umzubauen und entsprechende Fördermittelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und dem Regionalverband Großraum Braunschweig zu stellen.

 

Aufgrund der tatsächlichen Ausschreibungsergebnisse war schlussendlich eine Kostensteigerung von insgesamt 120.000 Euro zu verzeichnen. Die zwischenzeitlich von den o.g. Fördermittelstellen vorliegenden Bescheide hatten insoweit bindenden Charakter, da Bewilligungsgrundlage grundsätzlich die den Bewilligungsbehörden vorliegenden Kostenberechnungen sind (und nicht die tatsächlichen Kosten). Der Rat der Gemeinde Börßum verständigte sich schließlich darauf, dass nur fünf von sieben Bushaltestellen im Ortsteil Börßum barrierefrei ausgebaut werden.

 

Der eingangs erwähnte gesetzliche Stichtag (01.01.2022) bezieht sich nicht auf die gesetzliche Umsetzungspflicht der Straßenbaulastträger, sondern auf die Berücksichtigung in den Nahverkehrsplänen. Gleichwohl sind die Straßenbaulastträger gehalten, eine Bewertung und Priorisierung der einzuleitenden Baumaßnahmen an den Bushaltestellen vorzunehmen. Diese lauten wie folgt:

 

Priorität 1:

- Zentrale, verkehrswichtige Zugangsstellen

- Verknüpfungsfunktion, RegioBus-Bedienung, hohe Ein- und Aussteigeranzahl

- Innerhalb einer geschlossenen Ortslage mit mehr als 3 Zugangsstellen muss der Anteil der

  barrierefreien Zugangsstellen mind. 33 % betragen.

- Inner- und außerörtlichen Zugangsstellen, über den zielgruppenrelevanten Einrichtungen u.

  POI erreicht werden können

- Der Abstand zwischen barrierefreien Zugangsstellen innerhalb einer Ortslage soll nicht

  mehr als 1,5 km Fahrtstrecke bzw. 1 km Luftlinie betragen.

 

Priorität 2:

 

- innerörtliche Zugangsstellen, sofern nicht Ausschlusskriterien oder eine Einstufung in die 3.

  Prioritätsstufe vorliegen

 

Priorität 3:

 

- innerörtliche Zugangsstellen, für die keine Priorität der 1. Stufe vorliegt und deren

  Umgestaltung einen stark überdurchschnittlichen Finanzbedarf erfordert, z.B. Anpassung

  an lokale Gegebenheiten.

 

Nicht umgesetzt müssen barrierefreie Maßnahmen, bei Zugangsstellen, die sich außerorts befinden und Zugangsstellen die aufgrund von Topografie und Eigentumsverhältnissen nicht zielentsprechend realisiert werden können.

 

Angesichts der eingangs erwähnten finanziellen Entwicklungen, der Tatsache, dass sich aufgrund des baulichen Zustands der Bushaltestellen in den Ortsteilen Achim, Bornum, Kalme und Seinstedt keine baulichen Notwendigkeiten erkennen lassen und darüber hinaus, der Erhalt von Bushaltebuchten auch aus Verkehrssicherheitsgründen gewünscht wird, wird folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen:


Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·      Für die Bushaltestellen in den Ortsteilen Achim, Bornum, Kalme und Seinstedt wird aufgrund der Vorgaben des Nahverkehrsplanes 2020 des Regionalverbands Großraum Braunschweig die Prioritätsstufe 2 festgestellt. Die Umsetzung erfolgt lediglich bei einer 87,5 prozentigen Förderung der tatsächlichen (Bau-) kosten. Der Ausbau der sieben Haltestellen in den vorgenannten Ortsteilen wird bis auf weiteres zurückgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: