Sachverhalt:
Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet
in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen.
Adressat dieser Pflicht ist
zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger im ÖPNV,
die einen Nahverkehrsplan erstellen.
Der Regionalverband Großraum
Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im Nahverkehrsplan 2016
diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV aufgenommen.
Zur Umsetzung dieses Zieles
fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von
Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig.
Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei
Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung.
Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-,
Aus- und Umbau von Haltestellen.
Den Kommunen obliegt die
Planungshoheit und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die
Bedingungen für eine barrierefreie Nutzbarkeit der ÖPNV-Haltestellen
umzusetzen.
Unter diesen Voraussetzungen hat der Rat der Gemeinde Börßum zunächst in seiner Sitzung am 10.04.2018 den Beschluss gefasst, auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Damer + Partner ermittelten Kosten acht Bushaltestellen in den Ortsteilen Börßum und Kalme barrierefrei umzubauen und entsprechende Fördermittelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und dem Regionalverband Großraum Braunschweig zu stellen.
Aufgrund der tatsächlichen Ausschreibungsergebnisse war schlussendlich eine Kostensteigerung von insgesamt 120.000 Euro zu verzeichnen. Die zwischenzeitlich von den o.g. Fördermittelstellen vorliegenden Bescheide hatten insoweit bindenden Charakter, da Bewilligungsgrundlage grundsätzlich die den Bewilligungsbehörden vorliegenden Kostenberechnungen sind (und nicht die tatsächlichen Kosten). Der Rat der Gemeinde Börßum verständigte sich schließlich darauf, dass nur fünf von sieben Bushaltestellen im Ortsteil Börßum barrierefrei ausgebaut werden.
Der eingangs erwähnte gesetzliche Stichtag (01.01.2022) bezieht sich nicht auf die gesetzliche Umsetzungspflicht der Straßenbaulastträger, sondern auf die Berücksichtigung in den Nahverkehrsplänen. Gleichwohl sind die Straßenbaulastträger gehalten, eine Bewertung und Priorisierung der einzuleitenden Baumaßnahmen an den Bushaltestellen vorzunehmen. Diese lauten wie folgt:
Priorität 1:
- Zentrale, verkehrswichtige Zugangsstellen
- Verknüpfungsfunktion, RegioBus-Bedienung, hohe Ein- und Aussteigeranzahl
- Innerhalb einer geschlossenen Ortslage mit mehr als 3 Zugangsstellen muss der Anteil der
barrierefreien Zugangsstellen mind. 33 % betragen.
- Inner- und außerörtlichen Zugangsstellen, über den zielgruppenrelevanten Einrichtungen u.
POI erreicht werden können
- Der Abstand zwischen barrierefreien Zugangsstellen innerhalb einer Ortslage soll nicht
mehr als 1,5 km Fahrtstrecke bzw. 1 km Luftlinie betragen.
Priorität 2:
- innerörtliche Zugangsstellen, sofern nicht Ausschlusskriterien oder eine Einstufung in die 3.
Prioritätsstufe vorliegen
Priorität 3:
- innerörtliche Zugangsstellen, für die keine Priorität der 1. Stufe vorliegt und deren
Umgestaltung einen stark überdurchschnittlichen Finanzbedarf erfordert, z.B. Anpassung
an lokale Gegebenheiten.
Nicht umgesetzt müssen barrierefreie Maßnahmen, bei Zugangsstellen, die sich außerorts befinden und Zugangsstellen die aufgrund von Topografie und Eigentumsverhältnissen nicht zielentsprechend realisiert werden können.
Angesichts der eingangs erwähnten finanziellen Entwicklungen, der Tatsache, dass sich aufgrund des baulichen Zustands der Bushaltestellen in den Ortsteilen Achim, Bornum, Kalme und Seinstedt keine baulichen Notwendigkeiten erkennen lassen und darüber hinaus, der Erhalt von Bushaltebuchten auch aus Verkehrssicherheitsgründen gewünscht wird, wird folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Für die
Bushaltestellen in den Ortsteilen Achim, Bornum, Kalme und Seinstedt wird
aufgrund der Vorgaben des Nahverkehrsplanes 2020 des Regionalverbands Großraum
Braunschweig die Prioritätsstufe 2 festgestellt. Die Umsetzung erfolgt
lediglich bei einer 87,5 prozentigen Förderung der tatsächlichen (Bau-) kosten.
Der Ausbau der sieben Haltestellen in den vorgenannten Ortsteilen wird bis auf
weiteres zurückgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: