Sachverhalt:
Die Ortsjugendpflegerin der Gemeinde Börßum bat mit Schreiben vom 10.02.2020 (E-Mail) um eine Erhöhung ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung in ihrer Funktion als Ortsjugendpflegerin für die Gemeinde Börßum von derzeit 35,00 €/Monat auf 50,00 €/Monat.
Die festgelegte Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Satzung der Gemeinde Börßum über die Gewährung von Aufwands-, Verdienst- und Auslagenentschädigung.
Der Antrag der Ortsjugendpflegerin wird mit erhöhten Fahrtkosten durch einen Umzug begründet.
In der Vergangenheit hat sich der Rat der Gemeinde Börßum bereits mehrfach mit der Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt „Ortsjugendpfleger“ auseinandergesetzt und auch per Einzelbeschluss (Einzelfall) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € gewährt.
Seit dem 01.03.2016 (Beschluss des Rates der Gemeinde Börßum vom 22.02.2016) richtet sich die Entschädigung durchgehend nach der o. g. Satzung in Höhe von 35,00 €/Monat.
Nunmehr muss über den nun vorliegenden Antrag der Ortsjugendpflegerin beraten werden.
Im Zuge dessen wird ebenfalls die o. g. Satzung zur Beratung von etwaigen Anpassungen vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde
Börßum wird gebeten über
eine Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche
Funktion der Ortsjugendpflege zu beraten.
- Infolgedessen möge
der Rat der Gemeinde Börßum ebenfalls über Anpassungen hinsichtlich der
festgelegten Sätze in der Satzung der Gemeinde Börßum über die Gewährung
von Aufwands-, Verdienst- und Auslagenentschädigung beraten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: