Sachverhalt:
Im Zuge der Haushaltsberatungen der Gemeinde Börßum hat der Rat der Gemeinde Börßum darum gebeten sich die aktuellen Mietpreise im Bereich der Gemeinde Börßum anzusehen und eventuell Anpassungen vorzunehmen.
Der Fachbereich „Liegenschaften“ der Samtgemeinde Oderwald hat daraufhin Kontakt zum Mieterverein Braunschweig aufgenommen um Anhaltspunkte für die Ermittlung einer ortsüblichen Miete für den Bereich der Gemeinde Börßum zu erhalten.
Leider konnte dieser keine sachdienlichen Hinweise zur Ermittlung einer ortsüblichen Miete geben und verwies auf die gesetzlichen Regelungen des § 558a Abs. 2, Ziffer 4, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach das Mieterhöhungsverlangen dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen ist.
Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen.
Eine weitere Nachfrage bei der Wohngeldstelle des Landkreises Wolfenbüttel ergab, dass auch an dieser Stelle kein Mietspiegel gepflegt wird und daher auch keine hilfreichen Informationen zu erhalten sind.
Eine Mietanpassung im Bereich der Gemeinde Börßum ist nach Rückverfolgung bis in das Jahr 2000 nicht erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,
- über die Anpassung der Mietpreise der Wohnungen der Gemeinde
Börßum zu beraten. Eine Anpassung der Kaltmiete auf 4,00 €/m² ist dabei
als vertret- und zumutbar anzusehen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: