Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 21.01.2019 die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ im OT Börßum beschlossen.
Die
Änderungsfläche umfasst einen rd. 1,07 h großen Geltungsbereich, der im
Nordosten angrenzend an die Straße „Dahlgrundsweg“
das Grundstück mit dem Gebäudekomplex der ehemaligen
Samtgemeindeverwaltung umfasst. Entsprechend der früheren Funktion war dieser
Bereich als Fläche für
Gemeinbedarf festgesetzt. Um der geplanten neuen Nutzung als
Räumlichkeit für einen Handwerksbetrieb zur Verfügung stehen zu können, wurde
diese Fläche als „Allgemeines
Wohngebiet“ in der 3. Änderung ausgewiesen.
Gleichzeitig
war es Ziel der Gemeinde Börßum, die sich südlich und westlich an dieses
Grundstück anschließenden Gartenflächen als Bauland zu entwickeln.
Somit
wurde hier ebenso ein „Allgemeines
Wohngebiet“ entwickelt, um eine wohnbauliche Nachverdichtung im
Ortskern zu forcieren. Dadurch kommt man dem großen Interesse an Wohnbauland
ebenfalls entgegen.
Da ein erstes Vorhaben dort realisiert werden soll, ist es erforderlich einen Straßennamen für das Gebiet vom Rat der Gemeinde Börßum festlegen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde
Börßum wird um die Festlegung eines Straßennamens für das o. g. Baugebiet
im Bebauungsplan „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ gebeten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: