Betreff
Festlegung eines Straßennamens für geplante Wohnbauflächen des Bebauungsplanes "Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg" in Börßum.
Vorlage
B-XVIII/156/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 21.01.2019 die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ im OT Börßum beschlossen.

 

Die Änderungsfläche umfasst einen rd. 1,07 h großen Geltungsbereich, der im Nordosten angrenzend an die Straße „Dahlgrundsweg“ das Grundstück mit dem Gebäudekomplex der ehemaligen Samtgemeindeverwaltung umfasst. Entsprechend der früheren Funktion war dieser Bereich als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Um der geplanten neuen Nutzung als Räumlichkeit für einen Handwerksbetrieb zur Verfügung stehen zu können, wurde diese Fläche als „Allgemeines Wohngebiet“ in der 3. Änderung ausgewiesen.

 

Gleichzeitig war es Ziel der Gemeinde Börßum, die sich südlich und westlich an dieses Grundstück anschließenden Gartenflächen als Bauland zu entwickeln.

 

Somit wurde hier ebenso ein „Allgemeines Wohngebietentwickelt, um eine wohnbauliche Nachverdichtung im Ortskern zu forcieren. Dadurch kommt man dem großen Interesse an Wohnbauland ebenfalls entgegen.

 

Da ein erstes Vorhaben dort realisiert werden soll, ist es erforderlich einen Straßennamen für das Gebiet vom Rat der Gemeinde Börßum festlegen zu lassen.


Beschlussvorschlag:

  • Der Rat der Gemeinde Börßum wird um die Festlegung eines Straßennamens für das o. g. Baugebiet im Bebauungsplan „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ gebeten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: