Sachverhalt:
Am 31. Oktober 2014 endet die
Amtszeit des Samtgemeindebürgermeisters, Herrn Karl- Heinz Spier, durch Ablauf
der Wahlperiode. Die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters findet gemäß § 80,
Abs. II, S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb
von sechs Monaten vor Ablauf der Wahlperiode statt. Um Synergieeffekte zu
nutzen und Kosten in Höhe von rund 8.000€ einzusparen empfehle ich, die Wahl
des Samtgemeindebürgermeisters gemeinsam mit der Europawahl am 25. Mai 2014
durchzuführen. Der Rat der Samtgemeinde Oderwald setzt gemäß § 45 b, Abs. II
des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes per Beschluss den Wahltag fest.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Als Wahltag für die Wahl eines neuen
Samtgemeindebürgermeisters / einer neuen Samtgemeindebürgermeisterin wird der
25. Mai 2014 festgesetzt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: