Betreff
Kommunalwahl 2014; hier: Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin / eines Samtgemeindebürgermeisters.
Vorlage
SG-IX/143/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Am 31. Oktober 2014 endet die Amtszeit des Samtgemeindebürgermeisters, Herrn Karl- Heinz Spier, durch Ablauf der Wahlperiode. Die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters findet gemäß § 80, Abs. II, S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Wahlperiode statt. Um Synergieeffekte zu nutzen und Kosten in Höhe von rund 8.000€ einzusparen empfehle ich, die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters gemeinsam mit der Europawahl am 25. Mai 2014 durchzuführen. Der Rat der Samtgemeinde Oderwald setzt gemäß § 45 b, Abs. II des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes per Beschluss den Wahltag fest.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Als Wahltag für die Wahl eines neuen Samtgemeindebürgermeisters / einer neuen Samtgemeindebürgermeisterin wird der 25. Mai 2014 festgesetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:                

Jährliche Abschreibungen: