Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für 1. Bauaufträge (VOB/A) und 2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A)
Sachverhalt:
Zur Beschleunigung
von investiven Maßnahmen wurden angesichts der Wirtschaftskrise seit 2008
Wertgrenzen mit ergänzenden Regelungen für beschränkte Ausschreibungen und
freihändige Vergaben festgelegt, bis zu denen Bauaufträge und Dienstleistungs-
oder Lieferaufträge verfahrensvereinfacht bis zum 31.12.2011 vergeben werden
dürfen.
Die Rückmeldungen aus der Vergabepraxis in Niedersachsen zu den
eingeführten Wertgrenzen waren grundsätzlich positiv. Bemängelt wurde
allerdings, die seit dem Jahr 2011 nicht bundesweit einheitlichen Regelungen.
Niedersachsen hat daher die Vereinheitlichung der Länderregelungen, die
Neubewertung der bereits in der VOB/A enthaltenen Wertgrenzen und die
Einführung von Wertgrenzen in die VOL/A den zuständigen Bundesgremien zur
Erörterung vorgelegt. Ziel ist es, ab dem Jahr 2013 gemeinsame
verfahrensvereinfachende Vergaberegeln unterhalb der Europaschwellen bei Bund
und Ländern zu erreichen.
Für das Jahr 2012 wurden daher im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr, der Nds. Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 (siehe Anlage) neue Wertgrenzen festgelegt.
Gem. Nr. 6.2 des
o. a. Runderlasses wird den kommunalen Gebietskörperschaften die Anwendung
dieser Regelung empfohlen, d. h. die kommunalen Gebietskörperschaften müssen
die entsprechenden erhöhten Wertgrenzen auch für sich selbst für rechtlich
verpflichtend erklären.
Der Rat der
Gemeinde Heiningen hat im Jahr 2009 beschlossen, dass die in der Samtgemeinde
Oderwald geltende Dienstanweisung für die Vergaben von Aufträgen auch in der
Gemeinde Heiningen anzuwenden ist.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Die Regelungen des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Nds. Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A) finden auch in der Gemeinde Heiningen Anwendung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: