Betreff
2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2013
Vorlage
SG-IX/146/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2013 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Der weitere Schwerpunkt bezieht sich auf die Anpassung der Abschreibungen, die sich nach der vorläufigen Eröffnungsbilanz und den Abgrenzungsänderungen im Produkt „Grundschulen“ ergeben. Die Erweiterungskomponenten für die Schulküche wurden als zusätzliche Investitionen veranschlagt. Durch eine Kostenveränderung bei der Investition zur Löschwassersituation in Cramme ist keine Veränderung der Kreditveranschlagung/-ermächtigung notwendig.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2013 wird gemäß
    § 115 NKomVG erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:  Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:                

Jährliche Abschreibungen: