Sachverhalt:
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2013 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem
Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Der weitere Schwerpunkt bezieht
sich auf die Anpassung der Abschreibungen, die sich nach der vorläufigen
Eröffnungsbilanz und den Abgrenzungsänderungen im Produkt „Grundschulen“
ergeben. Die Erweiterungskomponenten für die Schulküche wurden als zusätzliche
Investitionen veranschlagt. Durch eine Kostenveränderung bei der Investition
zur Löschwassersituation in Cramme ist keine Veränderung der Kreditveranschlagung/-ermächtigung
notwendig.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte 2.
Nachtragshaushaltsatzung 2013 wird gemäß
§ 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: