Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG;
Schenkung von Wetterschutzjacken und Einsatzgummistiefel
Vorlage
SG-IX/156/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Der Gemeindebrandmeister bittet der Schenkung von ca. 160 Wetterschutzjacken und etwa 120 Paar Feuerwehrschutzgummistiefel zuzustimmen. Die Schutzbekleidungsgegenstände stammen aus einer Lagerauflösung. Der Wert der Gegenstände wird auf rd. 10.000,00 € geschätzt. Die weiteren Erläuterungen sind aus dem anliegenden Schreiben des Gemeindebrandmeisters vom 07.09.2013 zu entnehmen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 09.02.2010 den Beschluss gefasst, dass gem. § 25a Abs. 2 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung vom 18. Dez. 2009 über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000 Euro der Samtgemeinderat zu befinden hat.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendung wird
    gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.