Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG;
Annahme eines Schnelleinsatzzeltes für die Jugendfeuerwehr Bornum
Vorlage
SG-IX/159/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Die Jugendfeuerwehr Bornum plant die Anschaffung eines Schnelleinsatzzeltes. Da die Anschaffung sehr teuer ist (rd. 3.000,00 €), besteht die Möglichkeit über die Firma Feuerwehr-Shop.de das Zelt über eine Sponsoren-Variante zu erhalten. Die weiteren Erläuterungen sind aus dem anliegenden Schreiben 28.04.2013 zu entnehmen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 09.02.2010 den Beschluss gefasst, dass gem. § 25a Abs. 2 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung vom 18. Dez. 2009 über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000 Euro der Samtgemeinderat zu befinden hat.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendung wird
    gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.