Betreff
Heiningen sozial - Aufbau einer sozialen Dienstleistungseinrichtung in der Samtgemeinde Oderwald - Klostergut Heiningen; Machbarkeitsstudie.
Vorlage
SG-IX/164/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

I.

Projektbeschreibung:

 

Dieses Vorhaben reagiert auf den demografischen Wandel und auch auf die Entwicklung der Behindertenhilfe in unserem Land, der aufgrund stark institutionalisierter und zentralisierter Strukturen zu einer Isolation und Aussonderung von Menschen mit abnehmenden Fähigkeiten der Eigenregie, mit Behinderungen und Menschen mit besonderen Verhaltensweisen geführt hat.

 

Zudem ist eine sich seit Jahrzehnten schleichend fortentwickelnde Verschlechterung der Arbeits- und Lebenssituation der im ländlichen Raum lebenden Menschen (Landflucht) zu verzeichnen. Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe ziehen sich aus dem ländlichen Raum zurück, damit geht der Verlust von Arbeitsplätzen einher und öffentliche und soziale Einrichtungen geraten in eine finanzielle Schieflage und werden zunehmend geschlossen.

 

Eine weitere Folge dieser Entwicklung ist die Überalterung von Dörfern und ländlichen Regionen, die Vereinsamung der Menschen, eine zunehmende Arbeitslosigkeit, eine mangelnde soziale und kulturelle Versorgung sowie eine damit einhergehende Unattraktivität der Region.

 

Damit sind gerade die im dörflichen/gemeindlichen Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hilfebedarf mögliche generationsübergreifenden Lebens- und Arbeitsstrukturen verloren gegangen. Speziell Menschen mit Behinderungen, sozial Schwache und alte Menschen finden keinen Rahmen mehr für ein selbst bestimmtes und würdiges Leben in der Gemeinschaft.

 

Ziel des Projektes ist es, durch den Aufbau und die nachhaltige Sicherung von sozialen und nachbarschaftlichen Strukturen die Attraktivität der Samtgemeinde Oderwald und seiner ländlichen Umgebung als Lebensmittelpunkt zu stärken bzw. wieder herzustellen. Die Samtgemeinde Oderwald profitiert ebenso von dieser Entwicklung wie der Landkreis Wolfenbüttel und das nördliche Harzvorland.

 

II.

 

Untersucht werden soll:

 

Die Bevölkerungsstruktur der Samtgemeinde Oderwald im Hinblick auf den Assistenzbedarf u.a. für:

 

  • Senioren
  • Menschen mit Hilfebedarf
  • Sozial Schwache
  • Junge Mütter
  • Psychisch Kranke
  • Arbeitslose
  • Familien

 

Bedarf und Möglichkeiten der Hilfestellung, wie z.B.

 

  • Unterstützung bei der Planung der Tagesstrukturen im Haushalt
  • Hilfe bei der Umsetzung im direkten Wohnfeld
  • Hilfe bei Arztbesuchen und Behördengängen
  • Hilfe bei der Alltagsverrichtung im eigenen Haushalt
  • Assistenz bei der Beantragung von sozialen Leistungen
  • Mobilitätsförderung
  • Vermittlung und Koordination von Pflegemaßnahmen
  • Familienentlastende Dienste
  • Mittagstisch
  • Einkaufsgemeinschaften
  • Mitfahrzentrale
  • Poststelle
  • Dorfhelfer

 

Analyse der Bedarfsdeckung:

 

  • Mit welchen örtlich vorhandenen Trägern können die Bedarfe gedeckt werden?
  • Welche externen Träger stehen zur Bedarfsdeckung zur Verfügung?
  • Welche neu zu errichtenden sozialen Dienstleistungseinrichtungen können den örtlichen Bedarf zielorientierter decken?
  • Lassen sich durch Kombinationsvarianten von verschiedenen Anbietern Synergien erschließen?

 

Ermittlung des Kostenrahmens für die Bedarfsdeckung.

 

  • Investitionskosten für örtliche Bedarfsdeckung
  • Folgekosten
  • Personalkosten
  • Erstellung eines Finanzierungsplanes.

 

III.

 

In einem Gespräch am 19.09.2013 mit Frau Rzeppa (LGLN – Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen) hatte sie die Förderfähigkeit grundsätzlich anerkannt, wenn die späteren Maßnahmen ebenfalls förderfähig sind (z. B. Dienstleistungen aller Art). Es muss für die Gesellschaft ein überwiegendes Interesse an der Nutzung bestehen.

IV.

 

Die Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudie werden sich auf ca. € 20.000,00 (netto) belaufen. Hiervon werden 50 v. H. (Nettokosten) vom Land Niedersachsen (EU-Fördergelder über ILE-Programm) übernommen. Der Restbetrag ist von der Samtgemeinde Oderwald zu tragen. Eine Beteiligung der Gemeinde Heiningen darf nicht erfolgen, da es sich hierbei um eine überörtliche Einrichtung handeln muss.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

·         Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, darüber zu entscheiden, ob die Samtgemeinde Oderwald den Aufbau einer sozialen Dienstleistungseinrichtung in der Samtgemeinde Oderwald – Klostergut Heiningen – unterstützt und die Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: