Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.

 

Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 651.000,00 € ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 7.000,00 € aus. In diesem Jahresüberschuss ist der Betrag von 10.000,00 € (Auflösung der Ertragszuschüsse) enthalten.

 

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von 432.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 294.500,00 € vor.

 

Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen  zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2014 wird hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         den Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung zu beschließen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Erfolgsplan                                                  Finanzplan

                                                                     verschiedene                                             verschiedene