Betreff
Beteiligung an regionaler Perspektive und Vorbereitung für die kommende EU-Förderperiode 2014 - 2020
Vorlage
SG-IX/172/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

In der EU-Förderperiode 2007 – 2013 hat die ILE-Region Nördliches Harzvorland+ in herausragendem Maße von der Förderung ländlicher Regionalentwicklung profitiert. Sowohl bei der Akquise von Fördermitteln als auch bei der Schaffung nachhaltiger Entwicklungsstrukturen wurden die verfügbaren Instrumente intelligent und mit Breitenwirkung in der Fläche genutzt. Inzwischen gilt das Nördliche Harzvorland+ landesweit als Ausnahmeregion. Diese guten Grundlagen müssen jetzt genutzt werden, um auch künftig an der Förderung ländlicher Regionalentwicklung zu partizipieren.

 

Derzeit werden auf EU-, Bundes- und Landesebene die Weichen für ländliche Entwicklung in den nächsten sieben Jahren gestellt. Im künftigen Wettbewerb um Fördermittel sind Regionen in Kürze aufgefordert, sich für die nun kommenden EU-Förderperiode 2014-2020 zu positionieren, um als im besonderen Maße förderwürdig anerkannt zu werden.

 

Alle Regionen in Niedersachsen werden voraussichtlich, wie die gerade auslaufende Förderperiode, erneut Entwicklungskonzepte erarbeiten müssen, in denen Leitlinien und Projekte künftiger Regionalförderung für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt werden. Für Kommunen ist es also von weitreichender und langfristiger Bedeutung, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen und sich im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Anerkennung als ländliche Entwicklungsregion zu bewerben.

 

Anders als in der auslaufenden Periode 2007-2013 ist voraussichtlich mit einer einheitlichen Bewerbungsfrist für alle Regionen in Niedersachsen zu rechnen. In diesem Fall wird es ab 2014 erforderlich sein, das vorgegebene Zeitfenster für die Erarbeitung eines ILEK oder vergleichbaren Beitrags auf der Grundlage bisheriger Arbeiten und Ergebnisse im Nördlichen Harzvorland+ zu nutzen.

 

Aus bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass Planungskosten für die geforderten regionalen Konzepte förderfähig sein können. Da die künftigen Rahmenbedingungen seitens des Landes derzeit noch nicht bekannt sind, müssen Haushaltsmittel vorsorglich so eingeplant werden, dass eine Bewerbung in jedem Fall ermöglicht wird.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald befürwortet eine Fortführung der erfolgreichen regionalen Zusammenarbeit in der Konstellation der bisherigen ILE-Region Nördliches Harzvorland+, sowie weiterhin Partizipation an den Fördermöglichkeiten ländlicher Regionalentwicklung auch in der EU-Förderperiode 2014-2020.

·         Eine fortgeführte Zusammenarbeit soll über die derzeit noch laufende und als Ausnahmegenehmigung bis Mitte 2015 verlängerte Kooperation hinaus erneut als ILE-Region erfolgen, vorbehaltlich der erst in den nächsten Monaten kurzfristig zu erwartenden Landes- und EU-seitigen Rahmenbedingungen.

·         Eine Beibehaltung mindestens der bisherigen Gebietskulisse Nördliches Harzvorland+ wird angestrebt.

·         Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich an einer Bewerbung mit gemeinsamem Wettbewerbsbeitrag als regionale Ausrichtung für die EU-Förderperiode 2014-2020.

·         Für den Fall, dass im Jahr 2014 die Erarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes als Bewerbungsgrundlage landesseitig einheitlich vorgegeben wird, werden vorsorglich Haushaltsmittel eingeplant.

·         Die potenziellen Kosten für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes gemäß den Vorgaben des Landes sollen nach dem bewährten Kooperationsprinzip der auslaufenden Förderperiode zwischen den beteiligten kommunalen Partnern aufgeteilt werden. Für die ländlichen Bereiche der beteiligten Kommunen in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel bedeutet dies eine Finanzierung zu gleichen Anteilen je beteiligter Kommune.

·         Für den zu erwartenden Entwicklungsaufwand werden vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von maximal 8.000,00 € eingeplant – vor dem Hintergrund, dass derzeit noch nicht bekannt ist, in welcher Höhe die Ausgaben für ein zu erstellendes Konzept förderfähig sind.

·         Die Trägerschaft einer regionalen Bewerbung um Anerkennung als ländliche Entwicklungsregion soll auf der Grundlage ihrer umfassenden Verfahrenserfahrung die Einheitsgemeinde Schladen-Werla (als Rechtsnachfolgerin der Samtgemeinde Schladen) übernehmen. Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen sind abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: