Betreff
Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008;
1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung - Entwurf
Vorlage
SG-IX/173/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 04.10.2011 hat der Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung für seinen Verbandsbereich das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ eingeleitet. Der Entwurf liegt nunmehr vor und kann seit dem 23. Oktober bis zum 20. Dezember 2013 im Dienstgebäude des Zweckverbandes Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig eingesehen werden.

 

Nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit sich bis zum 22. Januar 2014 schriftlich zu dem Entwurf zu äußern.

 

Als potenzielle Flächen sind die Gebiete Achim WF 4 (Erweiterung) und Cramme WF 8 (Erweiterung) im Samtgemeindegebiet festgelegt. Nach Beurteilung der Potenzialflächen ist der Zweckverband Großraum Braunschweig zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gebiet Achim WF 4 für eine Erweiterung ungeeignet ist, da die Ortschaft Kalme eingekreist werden würde (hier kommt das 120°-Kriterium zur Anwendung). Dadurch entfallen große Flächen. Die Restfläche ist als Kleinstfläche für eine Windenergienutzung nicht entwickelbar. Die dann noch verbleibende Fläche liegt in einem Verbreitungsschwerpunkt des kollisionsgefährdetem Rotmilans. Dieses ist ein Ausschließungsgrund.

 

Das Gebiet Cramme WF 8 ist grundsätzlich zur Windenergienutzung geeignet. Im Südwesten des Gebietes wird die potenzielle Fläche um bis zu 400 m zurückgenommen, um dem Schutz des Rotmilans und weiteren artenschutzrechtlicher Verbote i. V. mit § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nachzukommen. Des Weiteren wurde zur Gewährleistung eines gesamträumlich einheitlichen Schutzniveaus von Siedlungsräumen des baurechtlichen Innenbereichs der nordwestliche Teil des bestehenden Gebietes auf einer Fläche von rd. 18 ha aus dem Vorrang entlassen.

Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollte die Anlage von Gehölzstreifen entlang des östlichen und südöstlichen Ortsrandes von Cramme zur Sichtverschattung geprüft werden.

Zusammenfassend wurde das Gebiet Cramme WF 8 vom Zweckverband Großraum Braunschweig für die Windenergienutzung als geeignet angesehen.

 

Eine CD mit den Verfahrensunterlagen liegt in der Samtgemeindeverwaltung zur Einsicht bereit.

 

Der Entwurf des RROP 2008 – 1. Änd. kann auch über das Internet unter www.zgb.de/wind eingesehen werden.

 

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 27.11.2013 über den Entwurf des RROP 2008 – 1. Änd. beraten und eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass der Rat der Gemeinde Cramme eine Erweiterung des Windparks WF 8 in östlicher Richtung bis auf Höhe der Feldwegverlängerung der Gemeindestraße „Am Stadtweg“ positiv sieht. Diese Begrenzung wurde im Rahmen eines informellen Gespräches am 10.01.2012 mit dem Zweckverband Großraum Braunschweig (Herren Thom und Palandt) vereinbart. Die jetzige Ausweitung des Vorranggebietes bis zur Gemarkung „Leinde“ wird strikt abgelehnt, da dies zu einer gefühlten Umzingelung des Ortes Cramme führt, auch wenn der 120°- Winkel zur Vermeidung der Umkreisung eingehalten wurde. Weiterhin ist darauf zu achten, dass eine Mehrbelastung der Ortschaft Cramme durch Lärmimmissionen und Schattenschlag ausgeschlossen wird. Hierfür sollte im Einzelfall die Abstandsgrenze von 1000 Metern zur allgemeinen Wohnbebauung vergrößert werden.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Börßum (Ratssitzung am 09.12.2013) wird in der Sitzung nachgereicht.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird um eine Entscheidung gebeten, ob eine Stellungnahme zu den Vorranggebieten Achim WF 4 (keine Erweiterung) und Cramme WF 8 (geeignete Flächen) abgegeben werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: