Sachverhalt:
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Achim und der Gemeinde Börßum sieht in § 5 Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte, Absatz 1, unter anderem die Angleichung der Hundesteuer zum 01.01.2012 vor. Diese Änderung ist bisher nicht geschehen.
Im Rahmen der Gleichbehandlung sind die Hundesteuern der „Gemeinde Achim, alt“ auf die Sätze der „Gemeinde Börßum“ laut der Hundesteuersatzung der Gemeinde Börßum vom 25.09.2001 wie folgt zum 01.01.2014 anzupassen.
Gemeinde Achim, alt auf Gemeinde Börßum
Die Steuer beträgt jährlich: alt neu
a) für den ersten Hund 25,00 € 30,00 €
b) für den zweiten Hund 50,00 € 60,00 €
c) für jeden weiteren Hund 75,00 € 156,00 €
für die in der Artenliste aufgeführten gefährlichen Hunde (Kampfhunde):
a) für den ersten Hund 260,00 € 408,00 €
b) für den zweiten Hund 350,00 € 408,00 €
c) für jeden weiteren Hund 400,00 € 408,00 €
Beschlussvorschlag:
·
Die Hundesteuer der Gemeinde Achim, alt, wird
im Rahmen des Gebietsänderungsvertrages den Hundesteuersätzen der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Börßum zum 01.01.2014 angepasst.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: