Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 wird
die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft
vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus
der Festsetzung nicht unerheblicher Änderungen bei den Erträgen
(Gewerbesteuerrückgang) und Aufwendungen (Abschreibungen) sowie aus der
Festsetzung des außerordentlichen Geschäftsvorfalles im Zusammenhang mit dem
Schadenfall in der Kindertagesstätte.
Zur weiteren Sachverhaltsdarstellung wird
auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Beschlussvorschlag:
- Die als Anlage beigefügte 1.
Nachtragshaushaltsatzung 2013 wird gem. § 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: