Betreff
Lärmschutz entlang der Hauptstraße in Börßum; Tempo 30
Vorlage
B-XVII/081/2013/1
Art
Beschlussvorlage Börßum
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat die Verwaltung gebeten, eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße in Börßum gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wolfenbüttel zu prüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, also auch auf Ortsdurchfahrten, grundsätzliche keine geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen getroffen werden. Ob und welche Probleme auf dem zur Rede stehenden Teilbereich der L 512 innerhalb von Börßum existieren müsste zunächst durch eine amtliche Verkehrszählung festgestellt werden. Ein Lärmschutzgutachten wäre vom Straßenbaulastträger zu erstellen. Der Landkreis Wolfenbüttel würde sich diesbezüglich mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzen, sofern der Rat der Gemeinde Börßum die Umsetzung des angedachten Vorhabens bei Vorliegen der entsprechenden Verkehrszahlen und einem entsprechendem Lärmschutzgutachten. Der Ausgang des Verfahrens ist sodann abhängig von der Verkehrszählung sowie dem Lärmschutzgutachten.

 


Beschlussvorschlag:

·        Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, über den Sachverhalt zu beraten und einen Beschluss herbeizuführen..

 

 

Hasselmann

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: