Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat die Verwaltung gebeten, eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße in Börßum gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wolfenbüttel zu prüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, also auch auf Ortsdurchfahrten, grundsätzliche keine geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen getroffen werden. Ob und welche Probleme auf dem zur Rede stehenden Teilbereich der L 512 innerhalb von Börßum existieren müsste zunächst durch eine amtliche Verkehrszählung festgestellt werden. Ein Lärmschutzgutachten wäre vom Straßenbaulastträger zu erstellen. Der Landkreis Wolfenbüttel würde sich diesbezüglich mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzen, sofern der Rat der Gemeinde Börßum die Umsetzung des angedachten Vorhabens bei Vorliegen der entsprechenden Verkehrszahlen und einem entsprechendem Lärmschutzgutachten. Der Ausgang des Verfahrens ist sodann abhängig von der Verkehrszählung sowie dem Lärmschutzgutachten.
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, über den
Sachverhalt zu beraten und einen Beschluss herbeizuführen..
Hasselmann
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: