Betreff
Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008;
1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung - Entwurf
Vorlage
B-XVII/094/2013
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 04.10.2011 hat der Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung für seinen Verbandsbereich das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ eingeleitet. Der Entwurf liegt nunmehr vor und kann seit dem 23. Oktober bis zum 20. Dezember 2013 im Dienstgebäude des Zweckverbandes Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig eingesehen werden.

 

Nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit sich bis zum 22. Januar 2014 schriftlich zu dem Entwurf zu äußern.

 

Als potenzielle Flächen sind die Gebiete Achim WF 4 (Erweiterung) und Cramme WF 8 (Erweiterung) im Samtgemeindegebiet festgelegt. Nach Beurteilung der Potenzialflächen ist der Zweckverband Großraum Braunschweig zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gebiet Achim WF 4 für eine Erweiterung ungeeignet ist, da die Ortschaft Kalme eingekreist werden würde (hier kommt das 120°-Kriterium zur Anwendung). Dadurch entfallen große Flächen. Die Restfläche ist als Kleinstfläche für eine Windenergienutzung nicht entwickelbar. Die dann noch verbleibende Fläche liegt in einem Verbreitungsschwerpunkts des kollisionsgefährdetem Rotmilans. Dieses ist ein Ausschließungsgrund.

 

Das Gebiet Cramme WF 8 ist grundsätzlich zur Windenergienutzung geeignet. Im Südwesten des Gebietes wird die potenzielle Fläche um bis zu 400 m zurückgenommen, um dem Schutz des Rotmilans und weiteren artenschutzrechtlicher Verbote i. V. mit § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nachzukommen. Des Weiteren wurde zur Gewährleistung eins gesamträumlich einheitlichen Schutzniveaus von Siedlungsräumen des baurechtlichen Innenbereichs der nordwestliche Teil des bestehenden Gebietes auf einer Fläche von rd. 18 ha aus dem Vorrang entlassen.

Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollte die Anlage von Gehölzstreifen entlang des östlichen und südöstlichen Ortsrandes von Cramme zur Sichtverschattung geprüft werden.

Zusammenfassend wurde das Gebiet Cramme WF 8 vom Zweckverband Großraum Braunschweig für die Windenergienutzung als geeignet angesehen.

 

Eine CD mit den Verfahrensunterlagen liegt in der Samtgemeindeverwaltung zur Einsicht bereit.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten zu beraten, ob und in welcher Form eine Stellungnahme zum o. g. geplanten Verfahren abgegeben werden soll.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:                

Jährliche Abschreibungen: