Betreff
Festsetzung eines Stichwahltermins für die Wahl zur Samtgemeindebürgermeisterin / zum Samtgemeindebürgermeister am 25.05.2014.
Vorlage
SG-IX/177/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 45 b, Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in der aktuell gültigen Fassung ist eine Stichwahl am zweiten Sonntag nach der eigentlichen Wahl durchzuführen, sofern das Wahlergebnis dieses erforderlich macht. Die Vertretung kann jedoch einen anderen Sonntag als Wahltag für eine eventuelle Stichwahl bestimmen, wenn besondere Umstände dieses erfordern. Zwei Wochen nach der Wahl am 25.05.2014 ist Pfingstsonntag. An diesem besonderen Sonntag ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass viele Wahlberechtigte auf Reisen sind. Eine schlechte Wahlbeteiligung wäre in diesem Fall absehbar. Nach herrschender Meinung kann ein derartiger Wahltermin auch geeignet sein, die Wählerinnen und Wähler an Ihrem Wahlrecht zu hindern. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, als Wahltermin für eine eventuelle Stichwahl den 15. Juni 2014 zu bestimmen. Dieser Termin wurde auch von anderen Kommunen festgesetzt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Als Wahltermin für eine eventuelle Stichwahl zur Samtgemeindebürgermeisterin / zum Samtgemeindebürgermeister wird der 15. Juni 2014 bestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:                

Jährliche Abschreibungen: